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Politik: Gericht: Für Beamte keine Praxisgebühr

Berlin - Für den Kläger ging es um 20 Euro, für den Bund womöglich um Millionen. Beamte, so hat nun das Verwaltungsgericht Göttingen geurteilt, brauchen keine Praxisgebühr zu bezahlen.

Berlin - Für den Kläger ging es um 20 Euro, für den Bund womöglich um Millionen. Beamte, so hat nun das Verwaltungsgericht Göttingen geurteilt, brauchen keine Praxisgebühr zu bezahlen. Dem sogenannten Eigenbehalt für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen pro Quartal, den sie bislang von ihrer Beihilfe abgezogen bekamen, fehle die Rechtsgrundlage.

Der Grund dafür liegt laut Gericht in einem Versäumnis des Gesetzgebers. Schon im Juni 2004 habe das Bundesverwaltungsgericht die Beihilfevorschriften für rechtswidrig erklärt. Die wesentlichen Entscheidungen zum Beihilferecht müssten per Gesetz und nicht bloß verwaltungsintern geregelt werden, hieß es damals. Dem Gesetzgeber wurde zwar eine Übergangsfrist gewährt, die geforderte Neuregelung gibt es aber bis heute nicht.

Ein Sprecher des Innenministeriums entschuldigte dies damit, dass die Bundesregierung „nicht Herr des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens“ sei. Man habe bereits drei Anläufe unternommen und im Kabinett abgesegnet, sagte er dem Tagesspiegel. Der erste sei der Neuwahl im Herbst 2005 zum Opfer gefallen, der zweite im Bundestag steckengeblieben. Mit dem dritten namens „Dienstrechtsneuordnungsgesetz“ befasst sich der Innenausschuss am kommenden Montag in öffentlicher Anhörung.

Gegen das Urteil hat die Bundesfinanzdirektion Revision eingelegt. Der Beamtenbund freilich hat sich von Anfang an gegen die Praxisgebühr gewehrt. Begründung: Man verlange von den Staatsdienern „ein Solidaropfer ohne Gegenleistung“. Die Gebühr diene der Senkung der Kassenbeiträge, privat versicherte Beamte profitierten davon in keinster Weise. (Az.: 3 A 277/07) Rainer Woratschka

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