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Politik: Gericht lässt Schließung von Tempelhof 2008 zu

Berlin - Der Flughafen Tempelhof darf zum 31. Oktober 2008 geschlossen werden.

Berlin - Der Flughafen Tempelhof darf zum 31. Oktober 2008 geschlossen werden. Klagen dagegen wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Montag zurück. Die Tempelhofer Luftfahrtunternehmen seien durch die Schließung nicht in ihren Rechten verletzt, urteilte das Gericht. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben die Berliner Richter nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung ist allerdings noch eine Beschwerde in Leipzig möglich. Unabhängig vom Urteil gehen die politischen Diskussionen zur Zukunft des Flughafens weiter.

Die Bahn AG hält ihren im Dezember bei der Berliner Luftfahrtbehörde eingereichten Antrag aufrecht, die Betriebsgenehmigung für den Flugverkehr in Tempelhof zum 31. Oktober 2007 zu übernehmen – vorausgesetzt, das US-Unternehmen CED darf in dem Gebäude wie geplant ein Gesundheits- und Kongresszentrum einrichten. Die Berliner Flughafengesellschaft wollte den Flugbetrieb aufgeben, weil er jährlich ein Defizit von zehn Millionen Euro verursache. Dieses Geld fehle für den Ausbau in Schönefeld.

Ein Widerruf der Betriebsgenehmigung sei rechtlich grundsätzlich möglich, wenn der bisherige Betreiber den Betrieb nicht fortsetzen wolle, stellte das OVG fest. Die EU-Vorgaben über eine diskriminierungsfreie Verlagerung des Verkehrs nach Tegel oder Schönefeld seien im Schließungsbeschluss eingehalten worden. Beeinträchtigungen seien in einer Übergangsphase zumutbar. kt

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