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Politik: Gericht macht Bundestag transparenter Abgeordnete sollen über Büromittel aufklären

Berlin - Die Bundestagsverwaltung von Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) muss Auskunft darüber geben, wofür Abgeordnete das Geld aus ihrer Büromittelpauschale ausgeben. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag auf Eilantrag eines Journalisten entschieden, der wissen wollte, welche Parlamentarier sich von den jährlich 12 000 Euro mehrere Tablet-Computer oder ein Smartphone geleistet haben.

Berlin - Die Bundestagsverwaltung von Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) muss Auskunft darüber geben, wofür Abgeordnete das Geld aus ihrer Büromittelpauschale ausgeben. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag auf Eilantrag eines Journalisten entschieden, der wissen wollte, welche Parlamentarier sich von den jährlich 12 000 Euro mehrere Tablet-Computer oder ein Smartphone geleistet haben.

Gerade weil der Staat die zweckgebundene Verwendung der Mittel aus Respekt vor dem freien Mandat nicht kontrollieren dürfe, müsse dies die – von der Presse informierte – Öffentlichkeit tun, hieß es zur Begründung. „Man muss sehen können, wer sein Mandat nur dafür nutzt, um in die eigene Tasche zu wirtschaften“, sagte der Vorsitzende Richter mit Blick auf die Vorgänge im Bayerischen Landtag. Dort war jüngst der Fall eines Abgeordneten bekannt geworden, der eine 6000 Euro teure Leica-Kamera mit Bürogeldern erworben hatte.

Die Bundestagsverwaltung hatte argumentiert, die Informationen nicht statistisch aufbereitet und so detailliert auch nicht vorliegen zu haben. Das ließen die Richter nicht gelten. Der Bundestag müsse jetzt die Akten einzeln durchgehen und künftig dafür Sorge tragen, dass derlei Auskünfte „ohne großen Aufwand erteilt werden können“.

Gegen den Beschluss ist noch eine Beschwerde vor dem Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgericht (OVG) möglich. Über einen ähnlichen Fall hat auch das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden. Dort geht es um Auskünfte zum Kauf teurer Montblanc-Füller am Ende der Legislaturperiode im Jahr 2009. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte eine Auskunftspflicht festgestellt, wurde aber vom OVG mit Hinweis auf das freie Mandat korrigiert. Jost Müller-Neuhof

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