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Politik: Gericht schränkt Ansprüche von Holocaust-Opfern ein Enteignung wird nur entschädigt, wenn Anträge detailliert sind

(neu/Ch.B).

(neu/Ch.B). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Entschädigungsansprüche von HolocaustOpfern wegen Enteignungen in der NS-Zeit eingegrenzt. Das Gericht urteilte am Donnerstag, so genannte Globalanmeldungen von Ansprüchen seien nur gültig, wenn zugleich auf Akten oder andere Unterlagen verwiesen wird, mir deren Hilfe sich Betroffene und deren Grundstücke ermitteln lassen. Nur pauschal gestellte Ansprüche der dafür zuständigen jüdischen Organisation Jewish Claims Conference (JCC) sind damit hinfällig.

Mit den Globalanmeldungen hat die JCC versucht, Ansprüche getöteter Juden bis zum Fristablauf Ende 1992 für die Zukunft zu sichern. Die Organisation mit Sitz in Frankfurt (Main) setzt sich seit 1951 für die Entschädigung von Holocaust-Überlebenden ein. Nach der Wiedervereinigung machte sie Ersatz für jüdisches Eigentum auf dem Gebiet der früheren DDR geltend. Im Streit um die Globalanmeldungen hatte ein Berliner Gericht zuvor gegen, ein Leipziger Gericht jedoch für den JCC entschieden. Die Fälle müssen nun noch einmal nach den neuen Maßstäben beurteilt werden.

Der Direktor des JCC für Deutschland, Karl Brozik, warnte jedoch vor der „Errichtung unüberwindbarer bürokratischer Hürden“, in deren Folge ein beachtlicher Teil ehemals jüdischen Eigentums für die Holocaust-Überlebenden verloren ginge. Aus Sicht der JCC gab es keine Alternative zur Globalanmeldung. Die Frist sei damals einfach zu knapp bemessen gewesen, um detailliert – also Haus für Haus und Grundstück für Grundstück – einen Restitutionsanspruch geltend zu machen, sagte Brozik dem Tagesspiegel. Also habe man die Immobilien global angemeldet und dann – nach und nach – detailliert benannt.

Diese Praxis hat sich in den vergangenen zehn Jahren bewährt, finden die Verantwortlichen bei der Claims Conference. Selbst die Behörden hätten stolz auf dieses Prozedere verwiesen. Nach Auskunft von Brozik beruhen zwei Drittel aller Restitutionsansprüche auf der Globalanmeldung. Durch den Verkauf der Häuser und Grundstücke sei in der Vergangenheit rund eine Milliarde Euro eingenommen worden. Mit dem Geld würden soziale und humanitäre Projekte für Überlebende des Holocaust finanziert.

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