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Althaus

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Gericht: Urteil gegen Althaus ist rechtskräftig

Da weder die Staatsanwaltschaft noch der Anwalt des thüringischen Ministerpräsidenten Rechtsmittel eingelegt haben, ist der Richterspruch nun gültig. Althaus muss eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung bezahlen. Als CDU-Spitzenkandidat will er weiterhin antreten.

Das Urteil gegen Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) ist rechtskräftig. Das meldete die österreichische Nachrichtenagentur APA am Freitag unter Berufung auf eine Sprecherin des Landesgerichts im österreichischen Leoben. Die Staatsanwaltschaft habe auf Rechtsmittel verzichtet, wodurch das am Dienstag im Bezirksgericht Irdning gefällte Urteil Rechtskraft erlangt hat.

Althaus war wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von insgesamt 33.300 Euro verurteilt worden. Zusätzlich muss er ein Schmerzensgeld von 5000 Euro an den Witwer der Frau zahlen, die bei dem Skiunfall mit Althaus ums Leben gekommen war. Althaus' Anwalt hatte das Urteil bereits akzeptiert.

Der CDU-Politiker war am Neujahrstag auf einer Skipiste mit der 41-Jährigen zusammengeprallt, die ihren schweren Schädelverletzungen erlag. Am Donnerstag hatte Althaus angekündigt, dass er als Spitzenkandidat der CDU zur Landtagwahl in Thüringen am 30. August antreten will. Althaus erholt sich derzeit in einer Reha-Klinik am Bodensee von den Unfallfolgen. (ut/AFP)

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