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Politik: Gericht verbietet CDU Plakat am Adenauer-Haus

Berlin (neu). Die CDU muss ihr Werbeplakat hinter der Glasfront der Bundesgeschäftsstelle nach der Bundestagswahl abhängen.

Berlin (neu). Die CDU muss ihr Werbeplakat hinter der Glasfront der Bundesgeschäftsstelle nach der Bundestagswahl abhängen. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag. Das Großplakat – zurzeit zeigt es den Unionskanzlerkandidaten Edmund Stoiber – erfordere außerhalb der Wahlkampfzeit eine Baugenehmigung, stellte das Gericht fest. Darauf bestehe jedoch kein offensichtlicher Anspruch, da rund 300 Quadratmeter große Plakate verunstaltend wirkten. Zuvor hatte bereits die SPD an ihrer Wahlkampfzentrale überdimensionierte Plakate abnehmen müssen.

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