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Gerichtsurteil: Atommüllendlager kommt

Das Atommüllendlager Schacht Konrad in Salzgitter darf gebaut werden. Die Genehmigung für das Lager war rechtens, entschied das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.

Lüneburg/Berlin - Nach jahrzehntelangem Streit wies das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Klagen gegen die Genehmigung am Mittwoch zurück. Gegen das Endlager für schwach- und mittel radioaktiven Abfall aus Medizin und Forschung gewehrt hatten sich die Kommunen Salzgitter, Vechelde und Lengede sowie zwei Landwirte, deren Hof unmittelbar an das Gelände angrenzt.

Erlangt das Urteil Rechtskraft, könnte nach Ansicht von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) frühestens in fünf bis sechs Jahren mit dem Ausbau zum Endlager gerechnet werden. Er betonte nach dem Urteil aber auch: «Mit dem heutigen Tag ist die Einrichtung eines Endlagers im ehemaligen Erzbergwerk Schacht Konrad sehr wahrscheinlich geworden.»

Die Kläger hatten unter anderem kritisiert, dass die Langzeitsicherheit des Lagers und die Auswirkungen eines möglichen Terroranschlags nicht ausreichend untersucht wurden. Das Gericht erklärte jedoch, weder die Landwirte noch die Kommunen würden durch das Atommülllager in ihren Rechten verletzt.

Zwar ließ das Gericht eine Revision gegen die Urteile nicht zu. Dagegen wollen die Stadt Salzgitter und die beiden betroffenen Landwirte aber beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einlegen. «Wir wollen weitermachen», sagte Landwirt Walter Traube. Gabriel erklärte in Berlin, er werde zunächst die Entscheidung aus Leipzig abwarten. «Der Respekt vor den Klägern gebietet es, keine Fakten zu schaffen, solange das Urteil keine Rechtskraft erlangt hat», sagte er.

Gabriel erklärte, es stelle sich auch die Frage, ob das alte Eisenerzbergwerk als Einlagerungsstandort wirtschaftlich überhaupt noch von Interesse sei. Darüber wolle er mit den Energieunternehmen sprechen. Er wies aber auch darauf hin, dass diese einen Schadensersatzanspruch von mehr als einer Milliarde Euro geltend machen könnten, falls Konrad nicht in Betrieb gehe. Gabriel, in dessen Wahlkreis Salzgitter liegt, hat das vor gut 20 Jahren von der damaligen Kohl-Regierung eingefädelte Projekt als Landespolitiker lange bekämpft.

Sprecher von Union und SPD forderten, zügig die Endlagerfrage auch für stark strahlenden Müll zu klären. Die Union hatte dafür bisher Gorleben als geeigneten Standort angesehen, während SPD und Grüne nach Alternativen suchen. Umweltverbände forderten die Regierung auf, das Endlager Konrad zu stoppen. Laut Gabriel ist mit dem jetzigen Urteil eine Vorentscheidung darüber, ob es für die künftige atomare Endlagerung ein oder zwei Standorte geben soll, noch nicht gefallen. Das sei im Rahmen des für den Sommer angekündigten Konzepts zur Endlagersuche politisch zu entscheiden.

Umweltschutzverbände reagierten mit Bestürzung auf das Urteil aus Lüneburg. Das Deutsche Atomforum, ein Zusammenschluss von Kernenergie-Befürwortern, begrüßte hingegen die Abweisung der Klagen. «Bei einem zügigen Ausbau des Endlagers könnte mit der Einlagerung etwa im Jahr 2013 begonnen werden», sagte Forums-Präsident Walter Hohlefelder.

Nicht ausschließen wollte der frühere niedersächsische Ministerpräsident Gabriel, dass das oberste Verwaltungsgericht den Lüneburger Beschluss aushebeln könnte. Ändere sich am Ende nichts an dem jetzigen Urteil, gebe es bis zur Vollziehbarkeit des Beschlusses noch eine Frist von fünf Monaten. Ein Baubeginn wäre dann nach umfassenden Vorarbeiten erst in fünf oder sechs Jahren möglich. Komme es zum BVG-Verfahren, seien zuvor mit weiteren 12 bis 18 Monaten zu rechnen. (tso/dpa)

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