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Gerichtsurteil: Birthler darf Gysi Stasi-Arbeit unterstellen

Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, darf zunächst weiter behaupten, Linke-Fraktionschef Gregor Gysi habe als Anwalt in der DDR der Stasi "wissentlich und willentlich" über den Regimekritiker Robert Havemann berichtet.

Das Landgericht Mainz wies am Donnerstag einen Antrag gegen das ZDF zurück, mit dem Gysi eine Gegendarstellung erreichen wollte. Einen entsprechenden Bericht des "Tagesspiegels" bestätigte am Donnerstag ein Gerichtssprecher. Die zuständige Kammer habe jedoch in der Verhandlung am 17. Juni signalisiert, dass die Ablehnung allein aus formalen Gründen zu erwarten und das Begehren von Gysi in der Sache nicht unberechtigt sei.

Birthler hatte sich im Mai im ZDF geäußert, nachdem neue Dokumente zur Bespitzelung Havemanns von ihrer Behörde herausgegeben worden waren. In dem Beitrag des "Heute Journals" hatte Birthler gesagt: "In diesem Fall ist wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann."

Gysi ist der Auffassung, die neuen Dokumente böten keinerlei Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst. Die Informationen über Havemann seien durch Abhören erlangt oder von der Abteilung Staat und Recht des Zentralkomitees der SED an die Stasi gegeben worden. Dies habe ohne sein Wissen stattgefunden. (jam/dpa/AFP)

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