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Flüchtlinge warten am 24.09.2015 in Berlin auf dem Gelände des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) auf ihre Registrierung und spätere Zuweisung eines Schlafplatzes. (Symbolbild)

© Kay Nietfeld/dpa

Gerichtsurteil: Flüchtling erzwingt Familiennachzug

Das Berliner Verwaltungsgericht verurteilte das Auswärtige Amt, einem 16-jährigen syrischen Flüchtling den Nachzug seiner Familie zu ermöglichen.

Ein richtungsweisendes Urteil zum Familiennachzug von minderjährigen Flüchtlingen ist nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios überraschend rechtskräftig geworden, weil das Auswärtige Amt eine bereits eingereichte Berufung zurückgezogen hat. Das Berliner Verwaltungsgericht verurteilt in seiner Entscheidung das Auswärtige Amt, einem inzwischen 16-jährigen Flüchtling aus Syrien umgehend den Nachzug seiner Eltern und Geschwister zu ermöglichen, obwohl ihm nur der subsidiäre, also eingeschränkte Schutz zuerkannt worden war.

Für diese Gruppe ist der Familiennachzug bis März 2018 ausgesetzt. Der Jugendliche kam im Sommer 2015 mit einem älteren Cousin nach Deutschland und zeigte dem Bericht zufolge früh deutliche Anzeichen einer schweren Traumatisierung. Sein Vormund Thomas Henke hat laut ARD mehr als zwei Jahre lang versucht, eine Härtefallentscheidung zu erwirken, wurde aber vom Auswärtigen Amt immer wieder abgewiesen. Die Richter erkannten darin nun einen schweren Verstoß gegen das Kindeswohl, das durch Grundgesetz, Europäische Menschenrechtskonvention und UN-Flüchtlingskonvention besonders geschützt sei.

Auswärtiges Amt hatte Berufung eingelegt

Das von Sigmar Gabriel geführte Auswärtige Amt hatte nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios erst vor wenigen Tagen Berufung gegen das Urteil eingelegt. Nachfragen bei führenden Sozialdemokraten hatten zu erheblicher Unruhe in der SPD geführt. In den Verhandlungen mit der Union wehrt sich die Partei gegen die Forderung, die Aussetzung des Familiennachzugs bei subsidiär geschützten Flüchtlingen zu verlängern.

Am Abend teilte Außenminister Gabriel dem ARD-Hauptstadtstudio mit, das Auswärtige Amt verzichte auf eine Berufung und ermögliche so, dass das Urteil rechtskräftig werde. In einem Interview für die Tagesschau erklärte er: „Wir haben als Sozialdemokraten immer gesagt, dass die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von besonderer Bedeutung ist - wie wir überhaupt wissen, dass es natürlich schlecht ist, wenn Minderjährige hier ohne Eltern sind.“ CDU/CSU und Innenministerium hätten dazu häufig eine andere Auffassung vertreten. „Dass wir jetzt Klarheit bekommen, ist eine gute Geschichte.“ (kna)

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