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Gerichtsurteil: Tribunale in Guantánamo sind illegal

Das Oberste US-Gericht hat die militärischen Sondertribunale in Guantanámo in einem Grundsatzurteil als illegal bezeichnet. Die Richter befanden, US-Präsident Bush habe seine Kompetenzen überschritten.

Washington - Der Oberste Gerichtshof in Washington hat mit den militärischen Sondertribunalen einen zentralen Bestandteil der Anti-Terror-Politik von US-Präsident George W. Bush für rechtswidrig erklärt. In einem Grundsatzurteil stuften die Richter die von Bush eingesetzten Tribunale zur Aburteilung von Terrorverdächtigen im Lager Guantánamo als illegal ein. Der Präsident habe mit der Einsetzung der Tribunale seine Kompetenzen überschritten und gegen internationales Recht verstoßen. Mit dem Urteil schränkten die Richter den Machtanspruch des Präsidenten in der Terrorbekämpfung ein. Für Bush bedeutet der Spruch eine klare Niederlage.

Mit der Einsetzung der Tribunale verstieß Bush nach Einschätzung der Richter in mehreren Punkten gegen geltendes Recht: Der Präsident habe nicht die erforderliche Zustimmung des Kongresses eingeholt, habe gegen die Anforderungen der Genfer Konvention für den Umgang mit Kriegsgefangenen verstoßen und zudem den Kodex des US-Militärrechts verletzt. "Die Tribunale haben nicht die Autorität, Urteile zu fällen", folgerten die Richter. Die von Bush geschaffenen Sondertribunale sind eine besondere Form der Militärgerichtsbarkeit, die die USA zuletzt nach dem Zweiten Weltkrieg angewendet hatten.

Bush hält an Tribunalen fest

Bush will trotz der Niederlage vor dem Gerichtshof grundsätzlich an der Aburteilung von Guantánamo-Häftlingen vor Militärtribunalen festhalten. Er wolle gemeinsam mit dem Kongress eine Möglichkeit finden, die Verfahren durch das Militär abhalten zu lassen, sagte er in Washington. "Indem wir mit dem Kongress zusammenarbeiten, gibt es meiner Einschätzung nach einen Weg nach vorn für die Militärtribunale", sagte Bush. Aus dem Senat kamen bereits positive Signale. Der Vorsitzende des Streitkräfteausschusses, John Warner, bezeichnete eine einvernehmliche juristische Lösung für die Guantánamo-Insassen als "eine unserer obersten Prioritäten".

In dem konkreten Präzedenzfall, auf den die Richter ihr Urteil stützten, ging es um die Klage des Guantánamo-Häftlings Salim Ahmed Hamdan, der nach eigenem Eingeständnis früher Chauffeur von Terroristenchef Osama bin Laden war. Die Anwälte des Jemeniten argumentieren unter anderem, dass die Tribunale gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstießen. Die so genannten Militärkommissionen unterstehen komplett dem Pentagon und gewähren der Verteidigung nur eingeschränkte Rechte. Hamdans Anwalt Charles Swift begrüßte das Urteil als "Rückbesinnung auf unsere Grundwerte". Bürgerrechtsgruppen sprachen von einem Sieg der Rechtsstaatlichkeit.

Trotz "Krieg gegen Terror": Genfer Konventionen gelten

In der Frage der Kompetenzüberschreitung durch Bush urteilte das Gericht unter Verweis auf die US-Verfassung, dass es eindeutig die Befugnis des Kongresses sei, Kriege zu erklären. Konsequenterweise müsse auch der Kongress die Regelungen für den Umgang mit Kriegsgefangenen festlegen. Dem Passus kommt besondere Bedeutung in der politischen Diskussion um Bushs erweiterte Vollmachten im "Krieg gegen den Terror" zu. Bush berief sich bei der eigenmächtigen Einsetzung der Tribunale auf die Sondervollmachten, die ihm der Kongress nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeräumt hatte.

Das Oberste Gericht stellte zudem klar, dass die US-Regierung in ihrem "Krieg gegen den Terror" an die Genfer Konvention gebunden ist. "Das Militärtribunal, das der Präsident zur Aburteilung von Hamdan geschaffen hat, wird diesen Vorgaben nicht gerecht", heißt es in dem Urteil. Bush hatte argumentiert, dass es sich bei den Häftlingen in Guantánamo um "feindliche Kämpfer" handele und nicht um Kriegsgefangene, die gemäß der Genfer Konvention abgeurteilt werden müssten.

Bush hatte die Militärtribunale im November 2001 eingesetzt. Bislang wurden erst zehn der derzeit noch rund 440 Guantánamo-Häftlinge vor einem solchen Tribunal angeklagt. (AFP)

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