zum Hauptinhalt
Jüdische Enteignung

© Ullstein

Jüdische Enteignung: „Bereichert Euch!“

Unternehmer bereicherten sich gewissenlos, Widerstand gab es kaum - Arisierung in Berlin: Junge Historiker haben die Geschichte der Enteignungen rekonstruiert.

„Ende März fühlten die Nazis sich stark genug, um den ersten Akt ihrer wirklichen Revolution zu starten, jener Revolution, die sich nicht gegen irgendeine Staatsverfassung, sondern gegen die Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens auf der Erde richtet. Ihr erster, schüchterner Akt war der Judenboykott vom 1. April 1933.“ So schrieb Sebastian Haffner im englischen Exil und wenige Jahre, bevor das Hitlerregime zum zweiten, vernichtenden Schlag gegen das europäische Judentum ansetzen sollte. Bereits kurz nach der „Machtergreifung“ schickten die Nazis sich an, den Juden mit ihrer wirtschaftlichen Autonomie Schritt für Schritt die materielle Lebensgrundlage zu entziehen. Im euphemistischen Jargon des Dritten Reiches hieß das „Arisierung“.

Wie sich die rechtliche und faktische Enteignung jüdischen Eigentums in Berlin vollzog, erzählt der Sammelband „,Arisierung’ in Berlin“, ein glänzend recherchiertes Gemeinschaftsprojekt dreier junger Historiker. Die Herausgeber Christof Biggeleben, Beate Schreiber und Kilian J. L. Steiner spannen gemeinsam mit ihren Koautoren den Bogen von der Vorgeschichte in Kaiserreich und Republik über die NS-Zeit bis zu den Entschädigungsbemühungen nach 1945. Ihre Quintessenz: Auch für die deutsche Wirtschaftselite bezeichnen die Jahre von 1933 bis 1945 den denkbar größten moralischen Zusammenbruch, den eine soziale Führungsschicht erleben kann.

Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben

Zuerst traf es Presse, Groß- und Einzelhandel: Gestützt auf das berüchtigte „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom April 1933, wurden zu Anfang vor allem jüdische Manager und Angestellte scharenweise entlassen. Später folgten Gesellschafter, Aufsichtsräte und selbstständige Unternehmer. Dem ersten Furor bis 1935, als der Erlass des „Reichsbürgergesetzes“ dem Antisemitismus in Deutschland die höheren Weihen juristischer Legitimität verlieh, folgten auch in der Wirtschaft eher „ruhige“ Jahre, bis 1938 – im Jahr der „Reichskristallnacht“ – der Judenhass erneut eskalierte und erstmals seine eliminatorische Tendenz offen zur Schau trug.

Drei Tage nach dem Pogrom, am 12. November 1938, beschloss Hermann Göring, als Beauftragter für den Vierjahresplan eine Schlüsselfigur der NS-Wirtschaftspolitik, die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“. Kurz davor war schon die Kennzeichnung „jüdischer Unternehmen“ verordnet worden. Bis zur Einführung des Judensterns war es nur mehr ein Schritt. Am 25. November 1941 schließlich das Finale: Das Vermögen emigrierter und deportierter Juden „verfällt dem Reich“ – ein weiteres Indiz für die einst von Haffner geprägte These, wonach der endgültige „Führerbefehl“ zur Vernichtung der Juden in just diesen Zeitraum fällt: Da schon die Ausrottung beschlossene Sache war, stand der Enteignung nun definitiv nichts mehr im Wege.

Die Förderer des Berliner Kulturlebens verschwanden

Allerdings: Die „Brechung der Zinsknechtschaft“, die Gottfried Feder, der Wirtschaftsideologe der Nazis, prophezeit hatte, brauchten nichtjüdische Unternehmer zu keiner Zeit zu fürchten. Stattdessen kam es zu einem beispiellosen „Schlussverkauf“ (Biggeleben) jüdischer Wertpapiere und Liegenschaften, vor allem in Berlin. Nicht nur gerieten zahlreiche Firmen in (oftmals unqualifizierte) andere Hände (so die AEG), sondern auch das Kulturleben der Hauptstadt verlor seine tatkräftigsten Förderer: Das jüdische Mäzenatentum, die Verbindung ökonomischer Rationalität und ästhetischer Ambition, wie sie einst Walter Rathenau glänzend symbolisiert hatte, brach durch die Arisierungspolitik mit einem Schlag zusammen.

An seine Stelle trat ein System der Korruption und Raffgier, das in Berlin einen besonders engagierten Anheizer in dem „Gauwirtschaftsberater“ Heinrich Hunke fand. Der jagte 1935 das letzte jüdische Vorstandsmitglied des Maschinenbaukonzerns Orenstein & Koppel aus dem Amt und trieb seit 1938 als Präsident des „Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller“ (VBKI) die „rassische Flurbereinigung“ in der Wirtschaft auf den Höhepunkt. Derweilen nötigte die Berliner IHK in vorauseilendem Gehorsam ihre „nichtarischen“ Mitglieder zum Austritt. Biggeleben, der bereits über das Themengebiet promoviert hat („Das ,Bollwerk des Bürgertums’. Die Berliner Kaufmannschaft 1870–1920“, C.H.Beck 2006), resümiert: „Besonders erschreckend ist, wie schnell die Elite-Institutionen IHK und VBKI unter dem Druck der Nationalsozialisten zusammengebrochen sind.“

Erschreckend geringer Widerstandswille der wirtschaftlichen Elite

Noch erschreckender ist, wie gering der Widerstandswille in der wirtschaftlichen Elite war. Immerhin bestand im Wirtschaftsleben, anders als etwa in Militär und Kirchen, eine jahrhundertealte Grundsolidarität zwischen Juden und Nichtjuden – gerade in Berlin, das um die Jahrhundertwende in der freien Wirtschaft an die 60 Prozent Juden zählte. Woran bis 1933 nur wenige rechte Hardliner Anstoß nahmen, wurde seither zum bereitwillig aufgegriffenen weltanschaulichen Vorwand, sich persönlich zu bereichern. An die Zukunft der Juden, die so oder so mit Vermögensverlusten rechnen mussten – wer emigrierte, musste die sogenannte „Reichsfluchtsteuer“ bezahlen –, dachten die wenigsten.

Wer unter Historikern darüber diskutiert, ob die deutsche Arbeiterschaft 1933 die Machtübernahme Hitlers durch einen Generalstreik hätte verhindern können, darf auch über die Möglichkeiten von Unternehmern und Managern nicht schweigen, der Nazidiktatur durch eine geschlossene Opposition den Geldhahn zuzudrehen. Stattdessen folgten nur allzu viele – meist aus Opportunismus, selten aus Gesinnung – der zynischen Parole Hitlers „Bereichert Euch!“, mit der dieser den staatssozialistischen Attitüden der Rechten von einst eine schroffe Absage erteilt haben soll. Ausnahmen finden sich immerhin, wie etwa Martin Münzel zeigt: So lotste die Konzernspitze der Dresdner Bank ihren auf Druck von oben geschassten Vorstand Samuel Ritscher 1936 auf einen sicheren Auslandsposten weg, während sich der wendehalsige Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht (derselbe, der zur Finanzierung der Aufrüstung die Mefowechsel erfand) 1933 erfolgreich gegen die Ablösung des Deutsche-Bank-Managers Georg Solmssen stemmte.

Bestürzend an alledem ist einmal mehr die Gesinnungslosigkeit, mit der sich Männer und Frauen, die nicht einmal stramme Nazis waren, an jüdischem Eigentum vergriffen. Heute wiederum wird versucht, Arisierungsopfer real zu entschädigen, anstatt ihre Ansprüche, wie im Fall Wertheim, durch einen außergerichtlichen Vergleich abzugelten. Dass eine durch Druck und Verfolgung erpresste Willenserklärung nur sittenwidrige (also nichtige) Geschäfte begründen kann, wollte Justiz und Politik lange nicht einleuchten. Erst das Vermögensgesetz von 1990 schuf eine Rechtsgrundlage zur Restitution von durch Zwangsverkäufe erlittenen Verlusten. Allerdings verzichten viele Kläger auf langwierige Gerichtsverfahren, vor allem wegen der hohen Anwalts- und Recherchekosten.

Christof Biggeleben, Beate Schreiber, Kilian J. L. Steiner (Hrsg.): „Arisierung“ in Berlin, Metropol-Verlag, Berlin 2007. 340 Seiten, 22 €

Konstantin Sakkas

Zur Startseite