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Politik: Geschwächtes Parlament – geschwächtes Recht

Von Antje Vollmer

Wolfgang Schäuble und Richard Schröder haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur vorzeitigen Auflösung des 15. Deutschen Bundestages begrüßt. Mit der Feststellung, dass es in der Geschichte der Bundesrepublik bisher nur selten zur Auflösung des Parlaments mittels der Vertrauensfrage kam und der schnoddrigen Bemerkung, die SPD habe Macht noch nie zu schätzen gewusst, geht Richard Schröder zur Tagesordnung über.

Also kein Grund zur Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts? Das sehe ich ganz anders. So wie Richard Schröder die Entscheidung mit pragmatischen Überlegungen stützt, hat sich auch das Gericht pragmatisch politischem und gesellschaftlichem Druck gebeugt, es hat das Primat der Politik vor das Primat der Verfassung gestellt. Indem es seine Rolle als Wächterin über die Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Artikel 68 des Grundgesetzes bis an die Grenze des Erträglichen minimiert, öffnet es dieses Instrument dem tagesaktuellen politischen Zugriff. Es hat die aus dem 83er Urteil vorhandenen Schlupflöcher für subjektive Entscheidungen nicht geschlossen, sondern zum Scheunentor erweitert. Bei allem Verständnis für den Druck hat das Gericht damit genau den Sinn verleugnet, warum es einmal bewusst über die politische Macht gestellt wurde.

Mit der Konstruktion der „auflösungsgerichteten Vertrauensfrage“ hat es das Wort Vertrauen zur Phrase gemacht und die sorgsam austarierte Balance zwischen Kanzler und Abgeordneten beträchtlich zur Lasten letzterer verschoben. Der Regierungschef hat jetzt faktisch ein „Parlamentsauflösungsrecht“ in seinen Werkzeugkasten bekommen. Unbotmäßige Abgeordnete können gerade bei knappen Mehrheiten leichter als bisher in ihrem Widerspruchsgeist gezügelt werden. Ein Kanzler mit präsidialen Vollmachten erscheint am Horizont. Es ist kein Zufall, dass wir es gleichzeitig zunehmend mit „Kanzlerwahlkämpfen“ zu tun haben, die sich auf den amtierenden Regierungschef und seine Herausforderer(in) konzentrieren. Die Abgeordneten, die ihr Mandat direkt vom Wähler haben, drohen hinter dem Theaterdonner von auflösungsgerichteten Vertrauensfragen und Kanzler-Duellen zu verschwinden.

Jetzt erst recht müssen sie sich ihr Gewicht dadurch zurückerobern, dass sie in der kommenden Legislaturperiode ein Selbstauflösungsrecht mit hohem Quorum beschließen. Nur dadurch kann Artikel 38 des Grundgesetzes, der garantiert, dass Abgeordnete als Vertreter des ganzen Volkes nicht an Aufträge und Weisungen gebunden sind, wieder zur Geltung gebracht werden. Bewusst haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes Regelungen beschlossen, die eine vorzeitige Auflösung des Parlaments nach Gutsherrenart verhindern sollten. Manche Liebhaber des aktuellen Vorgehens berufen sich gern auf Weimar und seine Erfahrungen. Umgekehrt wäre ein Schuh daraus geworden: Wer Weimar verhindern will, muss das Parlament stärken, nicht die einsamen Entscheidungen von oben.

Die Autorin ist Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Grüne.

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