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Gesetz: Benachteiligungsverbot in Kraft getreten

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum Schutz vor Diskriminierungen ist ab heute in Kraft getreten. Das Benachteiligungsverbot gilt im Arbeits- und Zivilrecht.

Berlin - Das Gesetz war am Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist damit seit Freitag rechtskräftig. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz am Montag nach mehrwöchiger Verzögerung unterzeichnet.

Durch das Gesetz sollen Bürger vor Diskriminierungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung geschützt werden. Vier Antidiskriminierungsrichtlinien der EU werden mit dem Gesetz in deutsches Recht umgesetzt. In einigen Punkten geht das Gesetz dabei über die EU-Vorgaben hinaus.

Das Gesetz sollte bereits am 1. August in Kraft treten. Es war aber erst Ende Juli von der Bundesregierung an Köhler zur Prüfung und Unterschrift weitergeleitet worden. (tso/ddp)

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