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Diagnosebetrug rechnet sich auch für die Ärzte.

© picture alliance / dpa

Gesetz gegen Diagnosebetrug: Trauriger Befund

Per Gesetz will Gesundheitsminister Gröhe jetzt Ärzten und Krankenkassen den Betrug mit falschen Diagnosen verbieten. Traurig, dass das nötig geworden ist. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Rainer Woratschka

Man stelle sich vor: Den ansonsten gesunden Mittfünfziger plagt der Winterblues. Er geht zum Arzt damit und erhält dort die Diagnose, an einer handfesten Depression zu leiden. Nicht weil er tatsächlich eine hat, sondern weil sich die Übertreibung für Mediziner wie Krankenkasse besser rechnet.

Der Patient erzählt seinem Chef von dem Befund, er schluckt unnötig Antidepressiva, geht zum Psychotherapeuten – und wird die Sorge und Stigmatisierung lebenslang nicht mehr los. Solche Fälle dürfte es hierzulande vieltausendfach geben, es geht dabei auch um viele andere, oft noch schwerwiegendere Falschdiagnosen. Ein Kassenmanager hat den systematischen Betrug ausgeplaudert – und es ist folgerichtig, dass Gesundheitsminister Hermann Gröhe darauf reagiert.

Damit es keiner in den falschen Hals bekommt: Der Arzt bleibt frei bei seiner Diagnose, der Gesetzgeber will ihm nicht reinreden, im Gegenteil. Er möchte sicherstellen, dass das auch andere nicht tun. Das ist gut so. Traurig nur, dass solche Selbstverständlichkeiten in unserem durchökonomisierten Gesundheitssystem inzwischen eigens gesetzlich geregelt und kontrolliert werden müssen.

Die Grundlage jedes guten Arzt-Patienten-Verhältnisses ist Vertrauen. Davon bleibt immer weniger.

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