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Politik: Gesetz gegen Diskriminierung wird gestoppt

Berlin - Die Union will das rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz im Bundesrat stoppen. Daher wird die Mehrheit der Unions-Länder an diesem Freitag den Vermittlungsausschuss anrufen.

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Berlin - Die Union will das rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz im Bundesrat stoppen. Daher wird die Mehrheit der Unions-Länder an diesem Freitag den Vermittlungsausschuss anrufen. CDU und CSU missfällt, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung von EU-Richtlinien über deren Vorgaben hinausging. Die EU-Richtlinien dienen unter anderem dem Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz, bei Dienstleistungen und bei Vertragsabschlüssen. Während aber die EU die Verbotsvorgaben auf ethnische und rassische Gründe beschränkte, fügte Rot-Grün auch die Merkmale Religion und Weltanschauung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter und Behinderung hinzu.

„Hier waren Ideologen am Werk. Herausgekommen sind bürokratische und klageanfällige Regelungen“, sagte der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU). Dies könne sich Deutschland nicht erlauben. Die EU-Richtlinien könnten nur „eins zu eins“ umgesetzt werden. Der rot-grüne Entwurf dürfte damit erledigt sein, weil mit einer Einigung im Vermittlungsausschuss vor Ende der Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist. Sollte die Union die geplanten Wahlen im Herbst gewinnen, wird sie eine abgespeckte Variante umsetzen.

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth forderte die FDP auf, über ihre Koalitionsbeteiligung in vier CDU-Ländern die Anrufung des Vermittlungsausschusses noch zu verhindern. „Die angebliche Bürgerrechtspartei FDP könnte beweisen, dass ihr Diskriminierungsschutz ein wichtiges Anliegen ist“, sagte Roth dem Tagesspiegel. Roth betonte, Deutschland sei verpflichtet, die EU-Richtlinien gegen Diskriminierung umzusetzen. Sie verwies darauf, dass die Bundesrepublik wegen jahrelanger Verzögerungen schon einmal verurteilt worden ist. Roth forderte ein „klares Signal, dass Menschen aufgrund der Behinderung, einer Religion, eines Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder Herkunft nicht diskriminiert werden dürfen“. Die Grünen-Chefin sagte weiter: „Die FDP muss jetzt zeigen, wie weit es mit ihrer angeblichen Liberalität her ist.“

Beim Informationsfreiheitsgesetz, das den Bürgern Zugang zu Akten von Behörden erleichtert hat sich die Position der FDP dagegen durchgesetzt. Der Bundesrat wird an diesem Freitag keinen Einspruch erheben, weil die nötige Mehrheit aufgrund der Enthaltung der Länder mit FDP-Koalitionsbeteiligung nicht zu Stande kommt. Allerdings hieß es, dass vor der Bundesratssitzung noch zwischen Union und FDP über vier strittige Tagesordnungspunkte gesprochen werde. Im Unions-Lager scheint allerdings die Dringlichkeit eines Einspruchs gegen das Gesetz zur Akteneinsicht nicht allzu groß zu sein. Der Düsseldorfer Bundesratsminister Michael Breuer (CDU) machte deutlich, dass NRW keine Grundsatzbedenken gegen das Gesetz hat und allenfalls Details korrigieren würde, da im Land schon ein entsprechendes Gesetz gelte, das von allen Parteien getragen werde.

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