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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei einer Pressekonferenz.

© Odd ANDERSEN / AFP

Update

Gesetz gegen Konversionsmaßnahmen: Bundestag beschließt Verbot von „Homo-Heilungen“

Der Bundestag hat das Gesetz gegen Konversionstherapien beschlossen. Doch Verbände und Teile der Opposition befürchten, dass es nicht allen hilft.

Indoktrinierende Gespräche, Dämonenaustreibungen, Salbungen, „Lichttherapien“ oder sogar Elektroschocks, die die sexuelle Orientierung einer Person ändern sollen: Nur den wenigsten ist bewusst, dass solche Praktiken auch im 21. Jahrhundert noch durchgeführt werden – auch in Deutschland, vor allem in streng religiösen Kreisen. 

Ein Bericht der Magnus-Hirschfeld-Stiftung schätzt die Zahl der Betroffenen auf 1000 bis 2000 pro Jahr. Dass die häufig als Therapien bezeichneten Interventionen wirken, ist nicht belegt. Im Gegenteil: Betroffene tragen oftmals psychische Schäden davon, die bis zum Suizid führen können.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat im Februar 2019 ein Gesetz auf den Weg gebracht, das verhindern soll, dass die umstrittenen Maßnahmen junge Menschen schädigen. Schon 2013 reichten Grüne einen Entwurf ein, der die Maßnahmen verbieten sollte. 2018 hatte die Mehrheit des EU-Parlaments die Therapien verurteilt, Anfang 2019 brachte Spahn das Gesetz auf den Weg.

"Homosexualität ist keine Krankheit"

Am Donnerstag hat es der Bundestag endlich verabschiedet. Jetzt ist „untersagt, eine Konversionsbehandlung an einer Person durchzuführen, die unter 18 Jahren alt ist“, wie es im Gesetz heißt, oder wenn die Einwilligung der Person „auf einem Willensmangel beruht“. Wer es doch tut, hat mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe zu rechnen. 

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„Homosexualität ist keine Krankheit“, betonte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Bundestagssitzung. „Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend.“ Die FDP stimmte für den Gesetzentwurf der Koalition, während sich Linke und Grüne ebenso enthielten wie die AfD. Linken und Grünen war das Gesetzentwurf nicht weit genug gegangen, ähnlich hatte sich auch die FDP geäußert.

Künftig ist es auch untersagt, für die fragwürdigen Maßnahmen zu werben. Darauf steht eine Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro. Ärzten ist es bereits verboten, die umstrittenen „Therapien“ anzubieten – aus berufsrechtlichen Gründen. Das Gesetz richtet sich also vor allem gegen selbsternannte Wunderheiler und Praktiken, die unter dem Label der Behandlung oder Therapie angeboten werden.

Die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar ist froh, dass das Gesetz jetzt in trockenen Tüchern ist. „Es ist eine Schande, dass das in Deutschland noch immer möglich war.“ Sie sieht in dem Gesetz auch „ein Signal für Akzeptanz und Selbstbestimmung.“ 

"Enttäuschend und zu schwach"

Auch die Grünen-Queerpolitikerin Ulle Schauws zeigt sich „froh“ über das kommende Verbot. Es sei gut, dass Spahn dies in Angriff genommen habe. Doch – und da stimmt Schauws mit Homosexuellenverbänden überein – gehe der Entwurf nicht weit genug: „Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Schutz vor Konversionsbehandlungen ist enttäuschend und zu schwach.“

Nicht alle geladenen Experten sehen ihre Forderungen erfüllt

Wie Schauws fordern auch Verbände, dass das Gesetz verschärft wird. Es biete jungen Über-18-Jährigen keinen ausreichenden Schutz. Zwar sei es „gut, dass etwas passiert“, sagt Gabriela Lünsmann, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD). 

Aber alle beteiligten Fachverbände seien für ein höheres Schutzalter gewesen. „Es ist gut, wenn man Betroffene anhört. Noch schöner aber wäre es, wenn man dann auch auf sie hört.“ Wie sehr die von der Fachkommission und den Verbänden ausgearbeiteten Vorschläge vom Gesetz in seiner jetzigen Form abweichen, sei „augenfällig“. 

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Lieselotte Mahler ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Charité Berlin und war ebenfalls als Expertin geladen. Im Gegensatz zu Lünsmann bewertet sie das Verfahren als „vorbildlich“. Experten und Betroffene seien eingebunden worden, vorgeschlagene Korrekturen gemacht worden. 

Ausweitung des Werbeverbots wurde im letzten Moment beschlossen

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Entwurf an zwei Stellen verschärft: Ende 2019 wurde die Verbots-Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre angehoben. Und vor zwei Wochen entschied sich der Gesundheitsausschuss in seiner abschließenden Diskussion, auch das Werbeverbot auszuweiten. Jetzt ist es auch verboten, gegenüber Volljährigen nicht-öffentlich für die schädigenden Maßnahmen zu werben.

Ab 18 darf sich jeder einer "Homo-Heilung" unterziehen - Experten warnen vor Druck durch die Familie

Zwei Streitpunkte bleiben jedoch. Einer davon ist die Altersgrenze. Sobald ein Mensch 18 wird, darf er sich einer Konversionstherapie unterziehen – wenn er aus freiem Willen handelt. Die Regierung sieht keine Handhabe für eine Ausweitung der Altersgrenze. 

Es wäre aus verfassungsrechtlicher Sicht „unverhältnismäßig“, einem erweiterten Verbot stehe das Selbstbestimmungsrecht entgegen, hieß es in der Stellungnahme zu dem Thema. Homosexuellenverbände hingegen wünschen sich eine Anhebung der Altersgrenze – mindestens auf 21, lieber auf 26 Jahre. „Das Coming-Out ist mit 18 oft nicht abgeschlossen“, sagt Lünsmann vom LSVD. 

Viele junge Erwachsene sind finanziell von ihren Eltern abhängig

Konversionmaßnahmen würden sich jedoch dezidiert an Jugendliche und junge Erwachsene im Coming-Out-Prozess richten. Deshalb sei es „wirklich problematisch“, die Grenze bei 18 zu ziehen. Hinzu komme, dass die Betroffenen oft finanziell abhängig den Eltern seien und in geschlossenen Sozialstrukturen lebten. Deshalb sagt sie: „Das Schutzbedürfnis überwiegt das Verfassungsargument“.

Auch die Grünen-Politikerin Schauws sieht das so. Zwar müsse man „extrem vorsichtig sein“, wenn Grundrechte wie das auf Selbstbestimmung eingeschränkt werden sollen. „Zum Schutz dieser vulnerablen Gruppe ist es in diesem Fall aber begründbar“, sagt Schauws. 

Auch Mahler, die zu sexueller Orientierung und Identität forscht und als Sachverständige im Gesundheitsausschuss saß, sagt: „Aus psychologisch-medizinischer Sicht ist die Anhebung der Altersgrenze auf mindestens 26 absolut notwendig.“ Menschen würden sich unterschiedlich entwickeln, der häufigste Zeitpunkt eines Coming-Out sei zwischen 18 und 30.

Regierung und Juristen sehen keine Handhabe für Anhebung der Altersgrenze

Die SPD-Politikerin Dittmar stimmt zwar damit überein, dass „die Zwangslage nicht mit dem 18. Geburtstag endet“. Psychischer Druck und finanzielle Abhängigkeiten von den Eltern bestünden weiter. Jedoch sieht die SPD keine Handhabe für eine Ausweitung der Altersgrenze, auch wenn sie es gern getan hätte: „Die Fachjuristen und Verfassungsjuristen haben uns dargelegt, dass es dafür keine verfassungsrechtlich vertretbare Grundlage gibt.“

Eltern, die selbst Maßnahmen durchführen: ein Schlupfloch?

Und dann gibt es noch den Passus im Gesetz, dass Eltern sich nur strafbar machen, wenn sie ihre Fürsorgepflicht im Rahmen von Konversionsmaßnahmen gröblich verletzen. Lünsmann vom LSVD sagt, das Gesetz drücke „die Möglichkeit aus, dass man Intervention durchführen kann, ohne die Fürsorgepflicht gröblich zu verletzen. Das ist einfach falsch.“ 

Auch die Grünen monieren das. Viele der betroffenen Kinder und Jugendlichen seien eng an ihre Familien und Religionsgemeinschaften gebunden und verunsichert, sagt Schauws. „Deswegen muss das Gesetz hier sehr klar sein und niemandem Konversionsbehandlungen erlauben, auch nicht innerhalb der Familie.“

Schauws sieht jetzt die Gefahr, dass die schädlichen Konversionsmaßnahmen weiterhin durchgeführt werden, jedoch noch weiter ins Informelle – und damit in die Unsichtbarkeit – rücken. Sie sagt, nach dem jetzigen Stand des Gesetzes könnten Anbieter der Konversionsbehandlungen „die vulnerable Gruppe der Jugendlichen ab dem 18. Geburtstag ‚behandeln‘ und unter Druck setzen. Genau davor müssen diese im Schutzalter bis 26 geschützt werden.“

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Die SPD-Politikerin Dittmar sagt, die SPD-Gesundheitspolitiker haben sich zwar „schwergetan“ damit. Jedoch hätten BMG und BMJV glaubhaft dargelegt, warum eine weitere Ausweitung nicht möglich sei. „Nicht jede Einwirkung von Eltern auf ihr Kind ist eine gröbliche Verletzung der Fürsorgepflicht. Hier kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an.“

Auch Medizinerin Mahler betont, die jetzige Regelung sei richtig: „Wenn größere physische oder psychische Gewalt damit einhergeht, ist es auch vom Gesetz abgedeckt.“ Stattdessen müsse zusätzlich auf Aufklärung gesetzt werden, um Konversionstherapien zu verhindern. 

Sowieso, da sind sich die Expertinnen einig, sei das Signal, das das Gesetz sendet, entscheidend: „Das Gesetz hat eine aufklärerische und starke Signalwirkung“, sagt Mahler. Auch Lünsmann gibt zu bedenken: „Die Wirkung des Strafrechts ist begrenzt, das Gesetz wird keine Wunder bewirken.“ Deshalb fordert sie Aufklärungskampagnen: „Die betroffenen Jugendlichen müssen wissen, wohin sie sich wenden können. Und erkennen können, dass das, was ihnen passiert, nicht in Ordnung ist.“

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