Politik: Gesetz verbietet italienischen Singles künstliche Zeugung
Regierungsparteien entscheiden sich für strikten Embryonenschutz
Rom. Die italienischen Regierungsparteien haben im Senat in Rom ein neues Gesetz zur künstlichen Befruchtung verabschiedet. Zukünftig darf sie nur noch ohne Zuhilfenahme von Samen und Eizellen Dritter durchgeführt werden. Singles und Homosexuelle haben kein Recht auf künstliche Befruchtung. Verboten sind sämtliche medizinischen Versuche an Embryonen sowie das Einfrieren befruchteter Zellen.
Untersagt werden ebenfalls Untersuchungen an befruchteten Zellen, bevor diese in den Mutterleib eingepflanzt werden (Präimplantationsdiagnostik). Denn eine solche Untersuchung käme einer – so das Gesetz – Auslese gleich, die unter allen Umständen vermieden werden soll. Das Gesetz schreibt vor, dass maximal drei Eizellen befruchtet werden dürfen.
Überraschung löste der Umstand aus, dass auch die Partei Margherita des Oppositionsführers Francesco Rutelli für das neue Gesetz stimmte. Welche Folgen dies für die Margherita innerhalb des Mitte-Links-Bündnisses haben wird, ist noch unklar. Die Opposition will eine Volksbefragung durchführen, um das Gesetz zu kippen. Die katholische Kirche begrüßt die Entscheidung der Regierung, fordert aber, dass auch das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch neu geregelt werden müsse.
Thomas Migge
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