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Politik: "Gesetze reichen nicht"

Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat die "Gesetzeshektik nach den Anschlägen vom 11. September" als Besorgnis erregend bezeichnet.

Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat die "Gesetzeshektik nach den Anschlägen vom 11. September" als Besorgnis erregend bezeichnet. "Die terroristische Bedrohung führt den Staat in Versuchung, jetzt das zu tun, was er schon immer tun wollte, aber aus rechtsstaatlichen Gründen bisher nicht tun durfte", schrieb Hoffmann-Riem in der Hamburger Wochenzeitung "Die Zeit". Der frühere Hamburger Justizsenator bekräftigte, dass der Staat auf neue Gefahren wie den Terrorismus reagieren müsse. "Doch der Rechtsstaat gilt auch in Krisenzeiten, ja er bewährt sich erst in ihnen", hieß es.

Der Jurist warnte den Gesetzgeber davor, zu große Erwartungen zu wecken. Von einem verantwortungsbewussten Staat sei das Eingeständnis zu erwarten, dass er in Wirklichkeit viel weniger Schutz bieten könne, als er gegenwärtig verheiße. "Der Erlass von Gesetzen reicht für sich allein zur Gefahrenabwehr niemals."

Das gelte besonders für Regelungen, die nur auf die Erhebung von Daten zielten. Schon die vorhandenen Gesetze seien mit dem Versprechen einer erfolgreichen Gefahrenabwehr verbunden gewesen. Wenn nun behauptet werde, sie seien nicht ausreichend, müssten die Gründe dafür geprüft werden.

Nach den Worten Hoffmann-Riems ist in der Debatte um die innere Sicherheit durch die Forderung nach uneingeschränkter Solidarität im Kampf gegen den Terrorismus ein "Klima der sprachlichen Vorsicht" entstanden. "Solidarität muss konstruktiv bleiben, sie darf nicht blind machen und erst recht nicht bedingungslos sein. Einen kritikfreien Raum darf es für Solidarität nicht geben."

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