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Gesetze und Regelungen: Was 2012 Neues bringt

Mehr Pflegegelder, höhere Zahnarztkosten und weniger Glühbirnen: Was ändert sich für die Bürger in Deutschland im neuen Jahr? Wir geben einen Überblick über neue Gesetze und Regelungen.

GESUNDHEIT UND PFLEGE

Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird angehoben. Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung erhoben. Wer mehr verdient, muss keine höheren Beiträge mehr zahlen. Die Grenze wird 2012 bei 3825 Euro im Monat beziehungsweise 45.900 Euro im Jahr liegen. 2011 lag sie bei 3712,50 Euro beziehungsweise 44.550 Euro im Jahr.

Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 4237,50 Euro im Monat beziehungsweise auf 50.850 Euro im Jahr (2011: 4125 Euro, 49.500 Euro im Jahr). Ab diesem Einkommen zählen Arbeitnehmer zu den freiwillig Versicherten und können in die private Krankenkasse wechseln. Die Grenze gilt nicht für Beamte, Freiberufler und Selbstständige. Zusatzbeiträge Nur noch zwei Mini-Krankenkassen verlangen 2012 einen Aufschlag.

Die BKK Hoesch und die BKK Publik. Zehn der ehemals zwölf Kassen, die Zusatzbeiträge verlangten, verzichten darauf. Kein neuer Versicherer kommt mehr hinzu. Damit werden die Zusatzbeiträge für klamme Kassen zum Auslaufmodell. Pleitekassen müssen ihre Kunden acht Wochen vor der Schließung informieren. Die anderen Kassen sind dazu verpflichtet, die Kunden aufzunehmen.

Zahnarztkosten

Gesetzlich Versicherte müssen ab Januar für Kronen, Brücken und Prothesen mehr zuzahlen. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung, alle anderen Behandlungen kann der Zahnarzt nach einer neuen Gebührenordnung abrechnen. Privat Versicherte müssen alle Leistungen nach dieser Gebührenordnung bezahlen, für sie steigen die Kosten deutlich.

Pflegeversicherung

Für Pflegebedürftige gibt es teilweise mehr Geld. Für die häusliche Pflege steigt der Satz in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 1040 auf 1100 Euro und in der Pflegestufe III von 1510 auf 1550 Euro. Der Satz für Härtefälle bleibt bei 1918 Euro. In der vollstationären Pflege steigen die Sätze in der Pflegestufe III von 1510 auf 1550 Euro, für Härtefälle ebenfalls auf 1918 Euro.

Änderungen auf dem Arbeitsmarkt

Hartz IV
Der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende erhöht sich ab dem 1. Januar auf 374 Euro. Das sind zehn Euro mehr als 2011. Für Partner, die in einem Haushalt zusammenleben, steigt der Satz auf je 337 Euro, Kleinkinder bis fünf Jahre erhalten mit 219 Euro vier Euro mehr als bisher.
Mindestlöhne
Erstmals gelten für die rund 900.000 Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche ab 2012 verbindliche gesetzliche Mindestlöhne. Sie liegen bei 7,01 Euro für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und bei 7,89 Euro für die übrigen Bundesländer. Zum 1. November 2012 steigt der Mindestlohn auf 7,50 Euro beziehungsweise 8,19 Euro.

Gründungszuschuss
Der Zuschuss für Existenzgründer wird vollständig in eine Ermessensleistung umgewandelt. Damit liegt es künftig im Ermessen der Arbeitsagenturen, ob der Antragsteller den Zuschuss bekommt. Die Agentur beurteilt, wie tragfähig das Geschäftskonzept und wie geeignet der Gründer ist.

Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage) besteht. In den ersten sechs Monaten (bisher neun Monate) alten Existenzgründer den Zuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich. Die Änderungen traten bereits am 28. Dezember in Kraft.
Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Betrag steigt von 920 auf 1000 Euro. Die Pauschale ist vom Staat für Werbungskosten bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit festgelegt. Bis zu dieser Summe sind keine Nachweise nötig.

Änderungen für Auto und Verkehr

Bußgelder
Auch in den vier bisher noch fehlenden EU-Ländern wird die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern eingeführt. Sie ist dann in der gesamten Union möglich. Gleichzeitig startet der EU-weite Austausch von Halterdaten.

Punkte in Flensburg
Punkte in der Verkehrssünderkartei Flensburg sollen ab kommendem Jahr in jedem Fall getrennt voneinander verjähren. Dabei ist es egal, ob in dieser Zeit neue Verstöße und Punkte hinzukommen. Bisher wurde dann die Verjährung der anderen Punkte verlängert.

Pendlerpauschale
Für Berufspendler ändern sich die Regeln bei den Werbungskosten. Entweder sie entscheiden sich bei der Abrechnung für den Ansatz der Pendlerpauschale von 0,30 Euro je Kilometer oder für den Ansatz der Kosten für Bus- und Bahntickets. Vorher konnte zwischen beiden Abrechnungsarten gewechselt werden.

Umweltzonen
Viele Städte richten neue Umweltzonen ein (etwa Hagen in Nordrhein-Westfalen) oder verschärfen ihre Regeln für bereits bestehende Umweltgebiete. Zum Beispiel dürfen ab kommendem Jahr laut ADAC in Stuttgart oder in Frankfurt am Main nur noch Autos mit grüner Umweltplakette fahren.

Rußfilter
Besitzer älterer Dieselautos bekommen ab Januar wieder einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 330 Euro für den Einbau eines Rußpartikelfilters. Eine rückwirkende Förderung für Nachrüstungen aus dem Jahr 2011 gibt es nicht.

Änderungen im Bereich Energie und Verbraucher

Steigende Preise
Auch im kommenden Jahr werden Strom- und Gaspreise weiter steigen. Laut dem Internetvergleichsportal Verivox wird Gas etwa acht Prozent teurer, Strom um die vier Prozent. Das wird laut Energie-Kommissar Günther Oettinger voraussichtlich bis zum Jahr 2030 so weitergehen.

Grund dafür seien milliardenschwere Investitionen, die man für die Energiewende benötige – und die die Energiekonzerne auf die Verbraucher abwälzen. Nach 2030 könnten die Investitionen dann die Kosten senken und Geld sparen.
Schneller Wechsel
Wenn schon die Preise steigen, dann soll zumindest der Anbieterwechsel einfacher werden. Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters muss ab April zu jedem beliebigen Zeitpunkt und innerhalb von drei Wochen möglich sein. Bisher erlaubten Anbieter den Wechsel dann erst zum 1. Tag des Folgemonats.

Glühbirnen
Nach dem Aus für die 100-, 75- und 60-Watt-Birnen wird auch die 40-Watt- Birne ab September nicht mehr produziert. Restbestände dürfen aber noch verkauft werden.

Solarstrom
Die staatliche Förderung für neue Fotovoltaik-Anlagen sinkt um 15 Prozent.

Kennzeichnung von Elektrogeräten
Auch bei der Kennzeichnung von elektrischen Haushaltsgeräten gibt es Neuerungen. Bereits seit mehreren Jahren müssen Hersteller einige Elektrogeräte wie zum Beispiel Waschmaschinen mit einem Energieeffizienzlabel kennzeichnen, das über den Strom- und Wasserverbrauch informiert.

Künftig müssen nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft auch Fernseher mit dem Label versehen werden.

Änderungen für Familie und Kinder

Familienpflegezeit
Mit der Einführung einer Familienpflegezeit ab dem 1. Januar soll die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessert werden. Pflegende Angehörige können demnach über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. In dieser Zeit erhalten sie eine Lohnaufstockung. Nach der Pflegephase erhalten sie ein abgesenktes Gehalt, bis der Vorschuss ausgeglichen ist.

Im Dezember 2009 waren in Deutschland 2,34 Millionen Menschen pflegebedürftig. Mehr als zwei Drittel davon, rund 1,62 Millionen, wurden daheim versorgt. Bislang konnten sich Beschäftigte für die Pflege naher Angehöriger für maximal sechs Monate freistellen lassen. Sie bekamen in diesem Zeitraum kein Gehalt.
Betreuungsgeld
Eltern können die Kosten für die Kinderbetreuung bis 14 Jahre als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Es entfällt der Nachweis, ob die Betreuungskosten berufsbedingt sind oder nicht. Was bleibt, ist die Obergrenze: Eltern können zwei Drittel der Kosten von maximal 6000 Euro von der Steuer absetzen – also 4000 Euro pro Kind und Jahr.

Kinderschutz
Das neue Bundeskinderschutzgesetz soll helfen, Kinder besser vor Missbrauch und Vernachlässigung zu bewahren. Unter anderem soll es speziell geschulte Familienhebammen geben. Zudem sollen Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Ärzte und Polizei enger zusammenarbeiten.

Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe müssen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Daneben sollen verbindliche Standards für die Kinder- und Jugendhilfe Pflicht werden.

Kindergeld

Beim Kindergeld für über 18-Jährige entfällt ab 1. Januar 2012 die Einkommensgrenze. Bisher mussten Eltern nachweisen, dass ihr Kind nicht mehr als 8004 Euro im Jahr verdient. Durch die neue Regelung muss nur noch nachgewiesen werden, dass das Kind neben der ersten Ausbildung oder dem Studium nicht mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet hat.

Änderungen im Bereich Rente und Nachlass

Rente mit 67
Ab 2012 beginnt die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Rente: Wer 1947 geboren wurde und damit im kommenden Jahr 65 Jahre alt wird, muss einen Monat länger arbeiten. Für die folgenden Jahrgänge wird die Altersgrenze zunächst in Einmonatsschritten, ab dem Jahrgang 1958 um jeweils zwei Monate erhöht. Wer Jahrgang 1964 und jünger ist, muss bis 67 arbeiten. Wer früher in Rente geht, dem drohen Abzüge.

Rentenversicherung
Der Beitragssatz sinkt um 0,3 Prozent von 19,9 auf 19,6 Prozent.

Riesterförderung
Wer ab 2012 eine Riester- oder Rürup-Rente abschließt, bekommt erst ab dem 62. Lebensjahr, zwei Jahre später als bisher, die volle Zusatzrente ausgezahlt.

Lebensversicherungen
Diese Versicherungen müssen ab Januar in neuen Verträgen ihren Garantiezins von 2,25 auf 1,75 Prozent reduzieren. Der Garantiezins ist die Mindestrendite, die eine Versicherung bis zum Ende der Laufzeit erreichen muss. In der Vergangenheit hatten Versicherungen immer wieder Probleme, diese Rendite zu erwirtschaften. Alte Verträge laufen mit dem Zinssatz weiter, zu dem sie abgeschlossen wurden.
Zentrales Testamentsregister
Ab 1. Januar 2012 wird es ein bundesweites Zentrales Testamentsregister geben. Über das bei der Bundesnotarkammer in Berlin geführte elektronische Register kann künftig abgefragt werden, ob der Verstorbene ein Testament oder einen Erbvertrag bei einem Notariat oder Gericht hinterlegt hat.

Im Todesfall werden die verwahrende Stelle und das zuständige Nachlassgericht unmittelbar elektronisch informiert. Aus Gründen des Datenschutzes beinhaltet das Register nicht den Text der jeweiligen Dokumente, sondern nur die verschlüsselt gespeicherten Personaldaten des Erblassers.

Zudem können nur Amtsträger wie Notare sowie Gerichte auf das Register zugreifen. Durch das Register kann nach Aussagen der Berliner Justizverwaltung „umfangreicher und teils langwieriger“ Schriftverkehr zwischen verschiedenen Behörden vermieden werden.

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