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Gesetzentwurf: Anti-Stalking-Gesetz beschlossen

Der Bundestag will den Schutz der Bürger vor unliebsamen Verfolgungen verbessern. So genannte Stalker müssen nach einem Gesetzentwurf mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen.

Berlin - Mit den Stimmen von Union und SPD und gegen das Votum der Opposition verabschiedete das Parlament einen Gesetzentwurf der großen Koalition zur Bekämpfung des so genannten Stalkings.

Demnach sollen Stalker, die anderen Menschen nachstellen, auflauern oder diese etwa durch Telefonate belästigen, mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. In schweren Fällen, in denen das Opfer oder seine Angehörigen in Lebensgefahr gebracht wurden, soll zudem eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren Haft drohen; kommt das Opfer durch das Stalking ums Leben, wird die Tat mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft.

Vorbeugung gegen besonders gefährliche Täter

Auch wird mit der Neuregelung die Möglichkeit eröffnet, besonders gefährliche Täter vorbeugend in so genannte Deeskalationshaft zu nehmen, um "vorhersehbaren schwersten Straftaten gegen Leib und Leben vorzubeugen".

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach in der Debatte von einem "guten Tag für den Opferschutz". Die Ministerin betonte: "Stalking ist keine Privatsache verschmähter Liebhaber, sondern strafwürdiges Unrecht." Politiker von FDP und Grünen vermissten Sonderregelungen für Journalisten, damit sich diese bei intensiven Recherchen nicht strafbar machen. (tso/ddp)

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