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Gesetzentwurf: Bundeskabinett genehmigt unterirdische CO2-Speicherung

Der Weg ist frei: Die Industrie darf die ersten Pilotprojekte auf den Weg bringen, um CO2 aus Kohlekraftwerken unterirdisch zu speichern. Das Bundeskabinett einigte sich auf einen Gesetzentwurf.

Umweltschädliches Kohlendioxid (CO2) entsteht bei der Verbrennung von Braun- oder Steinkohle und wird mit verantwortlich gemacht für die Klimaerwärmung. Künftig wollen Kraftwerksbetreiber CO2 von anderen Abgasen trennen, um es dann unter hohem Druck zu verflüssigen und es in eine unteriridische Gesteinsschicht zu pressen. Dort soll es dann endgültig gelagert werden, umgeben von  undurchlässigen Ton-  und Gipsschichten, damit das Treibhausgas nicht erneut austritt.

Nun kann die Industrie die CCS-Technologie (englisch für Kohlendioxid-Abscheidung und -Lagerung) ausprobieren und feststellen, ob das Verfahren wirtschaftlich ist. Wenn diese Phase abgeschlossen ist, plant die Bundesregierung die Kommerzialisierung ab 2020. Die betreibenden Unternehmen sollen auch noch 30 Jahre nach einer Stilllegung der CO2-Speicher für Schäden haftbar gemacht werden können. Laut Gesetzentwurf sollen die örtlichen Behörden im Auftrag der Länder die Sicherheitsanforderung kontrollieren.

Die Umweltschutz-Organisation Greenpeace bezeichnet das Verfahren als "tickende Zeitbombe". Außerdem befürchten sie, dass im gleichen Atemzug keine Anstrengungen mehr für den Ausbau regenerativer Energie unternommen werden. (sp/dpa)

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