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Gesetzentwurf: Bundestag will Geheimdienste besser kontrollieren

Die Koalitionsfraktionen wollen die Kontrolle der Geheimdienste durch das Parlament deutlich verbessern, sind sich aber in wichtigen Details uneins.

Von Robert Birnbaum

Die Union legte am Donnerstag einen Gesetzentwurf vor, der dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) praktisch die Ermittlungsrechte einer Staatsanwaltschaft geben soll. Darin wird unter anderem die Einführung eines ständigen Beauftragten vorgeschlagen, der auf Weisung des Gremiums als Ermittler tätig würde. Der SPD-Fraktionsgeschäftsführer und derzeitige PKG-Vorsitzende Thomas Oppermann lehnte diesen Gedanken aber ab. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die Abgeordneten ihre Kontrollaufgabe delegieren wollten. Die SPD schlägt stattdessen vor, einen Arbeitsstab unter Führung eines leitenden Beamten der Bundestagsverwaltung einzusetzen.

In den meisten übrigen Punkten besteht hingegen Einigkeit zwischen den Koalitionsfraktionen. Der Entwurf der Union sieht unter anderem das Recht auf Aktenherausgabe statt der bisherigen, umständlichen Akteneinsicht, der Übermittlung von Daten und der Amtshilfe vor. Bei Streit mit der Regierung soll das Gremium vor dem Verfassungsgericht klagen dürfen, außerdem soll das PKG das Recht haben, sich über mangelnde Kooperation der Regierung öffentlich zu beschweren. Falschaussagen vor dem geheim tagenden Gremium sollen strafbar werden. Überdies sieht der Entwurf vor, dass sich das Gremium auch mit geheimen Vorgängen beim Bundeskriminalamt (BKA) und dem Zollkriminalamt befassen darf.

Einig sind sich Union und SPD auch darin, dass Mitarbeiter der überwachten Dienste sich künftig direkt an die Bundestagsabgeordneten wenden dürfen und nicht nur über die Amtsspitze. Dadurch soll der Trend gebrochen werden, dass das PKG von problematischen Vorgängen in den Geheimdiensten, wenn überhaupt, in der Regel nur aus der Presse erfährt.

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