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Zusätzliches Geld auf die Hand - Familien sollen ab 2019 finanziell entlastet werden.

© Peter Kneffel/dpa

Gesetzentwurf: Familien werden ab 2019 entlastet

Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge - das Bundeskabinett beschließt ein Milliardenpaket. Auch das Baukindergeld wird kommen.

Familien in Deutschland sollen ab 2019 bei der Steuer entlastet werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) im Umfang von zehn Milliarden Euro. Kritiker bemängeln, dass die wirklich Bedürftigen nicht von dem Paket profitieren werden. Konkret plant die große Koalition die folgenden Entlastungen.

Zum 1. Juli 2019 soll das Kindergeld um zehn Euro im Monat pro Kind steigen. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Hartz-IV-Empfänger haben von dieser Anhebung jedoch nichts, bei ihnen wird das Kindergeld vollständig auf die Grundsicherung angerechnet. Das selbe gilt für Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss beziehen.

2020 gibt es weitere Anhebungen

Der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer wird ebenfalls angehoben, allerdings schon ein halbes Jahr früher als das Kindergeld. Ab Januar 2019 steigt dieser Freibetrag pro Kind um 192 Euro, also von derzeit 7428 Euro auf dann 7260 Euro. Für das Jahr 2020 ist eine weitere Anhebung vorgesehen, das selbe gilt laut Koalitionsvertrag fürs Kindergeld. Das Deutsche Kinderhilfswerk bemängelt, dass die vorgesehene Erhöhung des Kindergelds und des Kinderfreibetrages die soziale Spaltung weiter vorantreiben werde. Einerseits, weil die maximale monatliche Entlastungswirkung durch den Kinderfreibetrag für gut verdienende Eltern das Plus beim Kindergeld für Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen übersteige. Aber auch, weil der Freibetrag bereits Anfang 2019 angehoben werden während das Kindergeld erst zur Mitte des Jahres erhöht werde.

Auch Kinderlose werden profitieren

Die Bundesregierung plant darüber hinaus Entlastungen, von denen auch Kinderlose profitieren. So soll der steuerliche Grundfreibetrag ab Januar 2019 von bisher 9000 Euro auf 9168 Euro steigen. Einkommen unterhalb dieses Wertes bleiben steuerfrei. Außerdem will die Koalition kleinere und mittlere Einkommen bei der kalten Progression entlasten. Dieser Effekt entsteht, wenn Lohnerhöhungen nur die Teuerung ausgleichen. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer kann es derzeit passieren, dass jemand bei einem Gehaltsplus überproportional mehr Steuern zahlt. Dieses Problem soll nun abgemildert werden.

Laut Bundesregierung zahlt eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttojahreseinkommen von 60 000 Euro im Jahr 2019 insgesamt 251 Euro weniger an Steuern als jetzt. Bei einem Familieneinkommen von 120 000 Euro brutto beträgt die Entlastung 380 Euro im Jahr.

Verbände fordern stärkere Bekämpfung der Kinderarmut

Verbände wie Diakonie, Caritas oder Kinderhilfswerk begrüßten zwar grundsätzlich, dass Familien gefördert werden sollen. Doch sie mahnten, die Gelder konsequenter am Ziel der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auszurichten. Im Koalitionsvertrag sind zwar Verbesserungen beim Kinderzuschlag für Geringverdiener vorgesehen, doch diese werden mit dem vorliegenden Gesetzespaket noch nicht auf den Weg gebracht. Der Steuerexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Stefan Bach, sagt außerdem, dass man einkommensärmere Familien über eine Senkung der Mehrwertsteuer oder geringere Sozialbeiträge gezielter hätte entlasten können.

Auch das Baukindergeld ist beschlossene Sache – auf Betreiben der CSU. In Zukunft will der Bund Eltern fördern, wenn sie ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen wollen. Das Gesetz dazu soll im Herbst kommen. Dann können Eltern rückwirkend zum 1. Januar 2018 und noch bis 2020 einen Antrag bei der KfW-Förderbank stellen. Pro Kind erhalten sie so 1200 Euro jährlich – über einen Zeitraum von zehn Jahren, also insgesamt 12000 Euro für jedes Kind. Zwei Milliarden Euro sind dafür im Bundeshaushalt vorgesehen.

Beim Baukindergeld gilt eine Einkommensgrenze

Die Einkommensgrenze liegt bei 75000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Hinzukommt eine Freigrenze von 15000 Euro pro Kind. Ein Paar mit einem Kind darf also nicht mehr als 90000 Euro im Jahr verdienen – sonst hat es keinen Anspruch auf das Baukindergeld.

In der großen Koalition war das Vorhaben bis zuletzt umstritten. Aus Angst vor zu hohen Kosten wollte Finanzminister Scholz die Verteilung des Baukindergelds sogar einschränken. Er schlug vor, keine Wohnungen zu fördern, die größer als 120 Quadratmeter sind. Die Union lehnte das allerdings ab. Durchsetzen konnte sich die SPD mit ihrer Forderung nach mehr Sozialwohnungen. 2,5 Milliarden Euro will der Bund dafür ausgeben.

Warnung vor steigenden Preisen beim Eigentum

Die Kritik am Baukindergeld reißt jedoch nicht ab. „Der Wohnungsneubau wird durch die von der Bundesregierung vereinbarte Milliarden-Subvention nicht zusätzlich angekurbelt“, meint Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbunds. „Es entstehen keine neuen Wohnungen, stattdessen wird die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen angereizt und die Preise steigen.“

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