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Gesundheitsminister Jens Spahn

© AFP/Odd Andersen

Gesetzentwurf für elektronische Patientenakte: Spahn will das Ende der Zettelwirtschaft

Jens Spahn forciert die Digitalisierung. Sein neuer Gesetzentwurf regelt Nutzung und Schutz von Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte.

Dass alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten müssen, hat Jens Spahn bereits gesetzlich geregelt. Für die Detailbestimmungen zu dieser hochsensiblen Sammlung von Gesundheitsdaten, also für die Nutzungsmöglichkeiten und vor allem den Schutz der Akte vor unberechtigtem Zugriff, benötigte der Gesundheitsminister allerdings noch ein weiteres Paragrafenwerk, das nun als Referentenentwurf vorliegt. Es umfasst 139 Seiten, hört auf den Namen Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) und ging am Donnerstag in die Ressortabstimmung.

Patienten bekämen auf diese Weise nicht nur ein „Recht auf zeitgemäße Versorgung“, betonte Spahn. Die lange versprochene elektronische Patientenakte werde nun auch „nutzbar“ gemacht. Und vor allem: Der Patient werde Herr über seine Daten. Er allein nämlich entscheide künftig darüber, „was er speichern will und welcher Arzt darauf zugreift“. Konkret ist vorgesehen, dass alle Patienten schon ab 2021 einen Anspruch darauf haben, dass ihnen ihre Ärzte in Praxis oder Krankenhaus die von der Kasse auf Wunsch bereitgestellte Patientenakte auch füllen.

Neben medizinischen Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern sollen sich in dem Kompendium nach Spahns Worten dann ab 2022 auch Dinge speichern und digital verfügbar machen lassen, die bisher oft „mühsam gesucht und zusammengebracht“ werden müssten: Impfausweis, Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder oder das Bonusheft für Zahnbehandlungen.

Der Behandler sieht alles oder gar nichts – das ändert sich erst ab 2022

Die Nutzung der digitalen Akte sei bei alledem keine Pflicht, wurde in Ministeriumskreisen betont, sie bleibe freiwillig. Und jeder Versicherte könne zu jedem Zeitpunkt auch darüber entscheiden, welche Daten elektronisch gespeichert und welche wieder gelöscht werden sollten. Allerdings schafft es Spahn auch mit seinem neuen Entwurf nicht, ein Grundproblem wegzubekommen, das ihm schon im Vorfeld massiven  Widerstand von Justizministerium und Datenschutzbeauftragtem beschert hat. 

Für den Zugang zu den Daten gilt im ersten Jahr nach wie vor ein Alles-Oder-Nichts-Prinzip: Wer seinem Behandler den Zugriff auf die digitale Akte erlaubt, gewährt ihm dadurch automatisch Einsicht in sämtliche gespeicherten Befunde – also auch in solche, die nichts mit der aktuellen Behandlung zu tun haben und die der Patient im Einzelfall womöglich lieber verborgen gehalten hätte. Ein „differenzierter Rechtezugriff“, bei dem beispielsweise  der Zahnarzt zwar alles über das Gebiss seines Patienten, aber nichts von dessen Depression oder Aids-Test erfährt, soll erst ab 2022 technisch möglich sein. 

Ob Spahn mit solchem Step-by-step bei der heiklen Zugriffsfrage in der Ressortabstimmung nicht noch Ärger bekommt, bleibt abzuwarten. Allerdings geht man im Ministerium auch davon aus, dass das digitale Angebot bei den Versicherten nicht gleich der große Renner sein wird. Die Patienten würden „schnell merken, was diese Patientenakte im Alltag an Mehrwert bringen kann“, sagt der Gesundheitsminister nach außen zwar hoffnungsfroh. Gleichzeitig heißt es aber in Ministeriumskreisen, dass man es schon als großen Erfolg werten könne, wenn Ende 2021 ein „paar Millionen Versicherte“ mitmachten. 

Elektronische Rezepte aufs Smartphone

Umso mehr lockt man mit einfacher Nutzung. Auch wenn die Krankenkassen verpflichtet werden, ihren Kunden in den Geschäftsstellen entsprechende Terminals zur Verfügung zu stellen: Wer möchte, soll seine Daten künftig auch über Smartphone oder Tablet einsehen und verwalten können. Auch der bisherigen Zettelwirtschaft will der Minister nun ein Ende machen. Überweisungen zu Fachärzten sollen künftig elektronisch möglich sein. Und für elektronische Rezepte soll es künftig eine App geben, mit der sich diese direkt auf Smartphones laden lassen. Eingelöst werden können sie von den Patienten dann bei allen Vor-Ort-Apotheken und Online-Anbietern.

Diese Rezept-Apps sollen schon im Laufe des nächsten Jahres  zur Verfügung stehen – und auch unabhängig von der elektronischen Gesundheitsakte funktionieren. Erstellt werden sollen sie anfangs von der halbstaatlichen Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, Gematik. Danach, so hieß es, könne jeder selbst entscheiden, ob er zu anderen Anbietern wechsle. 

Für den Schutz der von ihnen verarbeiteten Patientendaten sind dem Entwurf zufolge die jeweiligen Nutzer – also Ärzte, Krankenhaus oder Apotheker – verantwortlich. Betreiber von Diensten und Komponenten  innerhalb der Telematik-Infrastruktur werden zudem verpflichtet, Störungen und Sicherheitsmängel „unverzüglich“ der Gematik zu melden. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder von bis zu 250.000 Euro. 

Zehn Euro für das Befüllen der Akte

Auf der anderen Seite wird das Mitmachen honoriert. Für das erstmalige Befüllen und Verwalten der Patientenakten stellt Spahn den Ärzten und Krankenhäusern im ersten Jahr als Vergütung jeweils zehn Euro in Aussicht. Das Honorar für das Eintragen von Notfalldaten – bisher knappe neun Euro – soll verdoppelt werden. Wieviel die Apotheker für ihren Zusatzaufwand erhalten, ist dagegen noch Verhandlungssache.

Außerdem regelt der Gesetzentwurf die Möglichkeit zu sogenannten Datenspenden für die Forschung direkt aus der Patientenakte heraus. Dabei hat dann jeder Spender die Wahl, ob er nur Einzeldaten oder seine komplette Akte zur Verfügung stellt. Allerdings soll das den Versicherten erst ab 2023 möglich sein.

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