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Im Bundesrat stimmen die Länder über Gesetze ab. Die Vor allem Ländern mit Regierungsbeteiligung der Union hatten Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf.

© dpa/Wolfgang Kumm

Gesetzentwurf im Bundesrat gescheitert: Vermittlungsausschuss muss Streit um Whistleblower-Schutz schlichten

Vor allem Länder mit CDU/CSU-Regierungsbeteiligung hatten Vorbehalte gegen das Gesetz. Nun muss der Vermittlungsausschuss tätig werden. Die Zeit drängt.

Im Streit über das geplante Gesetz zum Schutz von Whistleblowern soll nun der Vermittlungsausschuss eine Lösung finden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, das mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundestag und Bundesrat besetzte Gremium anzurufen. Das geplante Gesetz zielt darauf ab, das Risiko für Menschen zu senken, die auf Missstände in ihrer Firma oder Behörde hinweisen. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Deutschland ist hier bereits erheblich in Verzug.

Der Bundestag hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits beschlossen, dieser scheiterte aber im Februar im Bundesrat. Vor allem Länder mit CDU/CSU-Regierungsbeteiligung meldeten Vorbehalte an. Sie machten unter anderem geltend, der Entwurf verursache hohe Kosten und viel Bürokratie, insbesondere für kleinere Firmen. Wenn der Vermittlungsausschuss eine Empfehlung für eine Neufassung des strittigen Gesetzes abgibt, müssen sich Bundestag und Bundesrat erneut damit befassen und abstimmen. Gesetzliche Vorgaben, wie lange der Ausschuss sich mit einer Angelegenheit befasst, gibt es nicht. (afp)

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