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Sachsen-Anhalt will verpflichtende HIV-Tests für Risikogruppen einführen.

© dapd

Gesetzentwurf: Innenministerium weist Kritik an HIV-Zwangstest zurück

Ein Gesetzentwurf in Sachsen-Anhalt sorgt für Aufruhr. Demnach sollen Personen zwangsweise auf HIV getestet werden dürfen, wenn ein besonderer Verdacht besteht. Zunächst hieß es, dazu zählten auch Homosexuelle. Doch das Innenministerium fühlt sich falsch verstanden.

In Sachsen-Anhalt sollen künftig Zwangstests auf Hepatitis- und HIV-Infektionen bei Personen möglich sein, die durch eine Infektion eine besondere Gefahr für das Leben anderer darstellen. Die in Halle erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“ (Freitagausgabe) hatte zunächst berichtet, das Gesetz beziehe sich generell auf sogenannte Risikogruppen, wozu laut dem Blatt auch Homosexuelle, Drogenabhängige, Obdachlose und Ausländer gehörten. Das Innenministerium plane eine entsprechende Regelung im neuen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ziel sei der Schutz von Personen, die wegen ihres Berufs einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt seien. Dazu zählt das Innenministerium vor allem Polizisten und Rettungssanitäter. Bisher ist ein Test beim Verdacht auf eine HIV-Infektion nur dann möglich, wenn der Betroffene dem zustimmt.

Die Aids-Hilfe, der Schwulen- und Lesbenverband und die Opposition laufen Sturm gegen die Pläne. In einem offenen Brief des Lesben und Schwulenverbandes hieß es, der Gesetzentwurf sei "völlig unangemessen." Die Maßnahmen seien irrationalen Ängsten geschuldet. "Sie schützen keinerlei Polizeibeamte oder andere helfende Berufe mit diesem Entwurf", schrieb der Verband an Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht. Stattdessen würden Homosexuelle unnötig stigmatisiert.

Schwere Bedenken aus medizinischen und ethischen Gründen äußerte auch das Robert-Koch-Institut, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention. Es bestünden Zweifel am Sinn solcher Tests, denn in einer Erhebung des Instituts heißt es, nur 0,05 Prozent der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt seien mit HIV-infiziert.

Im Innenministerium von Sachsen-Anhalt kann sich Sprecher Michael Kraska vor Anfragen von empörten Bürgern und Journalisten derzeit kaum retten. Dabei ziele der Gesetzentwurf überhaupt nicht darauf ab, bestimmte Gruppen zu diskriminieren oder unter Generalverdacht zu stellen.

"Der Test soll nur unter ganz bestimmten Bedingungen angeordnet werden können. Mit richterlicher Genehmigung." Dazu zähle etwa, wenn ein Rettungssanitäter sich während eines Einsatzes am Drogenbesteck eines Abhängigen verletze. In diesem Fall müsse geklärt werden dürfen, ob für den Helfer Gefahr für Leib und Leben bestehe, sagte Kraska. Ähnliches gelte für Polizisten, die bei Festnahmen verletzt würden.

"Das Wort Risikogruppe gibt es bei uns überhaupt nicht", sagt Kraska. Der Test werde in keinem Fall aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung angeordnet, sondern nur dann, wenn eine Reihe von Fakten dafür sprächen, dass eine Ansteckung erfolgt sein könnte und die betreffende Person einer Untersuchung nicht von selbst zustimme.

Tatsächlich heißt es in dem Gesetzentwurf wörtlich: "Eine Person kann körperlich untersucht werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihr eine Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person ausgegangen ist." Dies gelte insbesondere, wenn es zu einer Übertragung "besonders gefährlicher Krankheitserreger, insbesondere Hepatitis-B-Virus, Hepatitis-C-Virus oder Humanes Immundefizienzvirus (HIV), gekommen sein kann." Ferner müsse das Ergebnis des Tests der Gefahrenabwehr nutzen. Der Getestete dürfe dadurch selbst "keinen Nachteil für seine Gesundheit erfahren."

Diese Formulierung ist aber alles andere als eindeutig. Der Lesben- und Schwulenverband kritisiert deshalb auch die "schwammige Voraussetzung für diese Tests". Es bestehe die Gefahr, dass Personen nur aufgrund ihrer "äußeren Erscheinung einer Risikogruppe zugeordnet" würden.

Die Debatte kommt einen Tag vor dem Welt-Aids-Tag am 1. Dezember. Ende 2012 leben nach einer aktuellen Schätzung des Robert Koch-Instituts in Deutschland etwa 78.000 Menschen mit einer HIV-Infektion. Die Gesamtzahl der mit HIV lebenden Menschen steigt seit Mitte der Neunzigerjahre, und wird wohl auch in den kommenden Jahren weiter ansteigen, da seit der Verfügbarkeit wirksamer Therapien für die HIV-Infektion die Zahl der jährlichen Neuinfektionen höher ist als die Zahl der Todesfälle. Das Robert Koch-Institut schätzt, dass mittlerweile etwa 50.000 Menschen in Deutschland eine HIV-Therapie erhalten und von den weiteren circa 28.000 Infizierten etwa 14.000 Betroffene noch nichts von ihrer Infektion wissen. (mit dapd)

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