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Gesetzentwurf: Wird Stalking strafbar?

Bund und Länder wollen jetzt gemeinsam den strafrechtlichen Schutz von Opfern hartnäckiger Verfolgung, dem so genannten Stalking, voran bringen.

Berlin - Nach jahrelanger erfolgloser Debatte haben sie sich nach dpa-Informationen auf die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe geeinigt, die möglichst rasch einen Gesetzesvorschlag erarbeiten soll.

Der Bundesrat beschloss am Freitag dennoch zunächst erneut einen eigenen Gesetzentwurf zur künftigen Strafbarkeit von intensiven Belästigungen durch Psychoterror und Verfolgungen. Dieser müsste nun nach dem üblichen Verfahren demnächst im Bundestag beraten werden. Das Bundesjustizministerium, das ähnliche fast wortgleiche Vorstöße der Länderkammer bislang abgelehnt hatte, signalisierte jetzt Verständigungswillen. Der Parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach (SPD) sagte: «Wir sind gesprächsbereit.»

Der englische Begriff Stalking kommt aus der Jägersprache und bedeutet «anschleichen». Von Stalking betroffen sind nicht nur Prominente, sondern auch viele Normalbürger - oft nach einer gescheiterten Beziehung. Das Stalking wurde in den vergangenen Jahren zunehmend als ernstes Kriminalitäts-Problem registriert. Ein eigenständiger Straftatbestand fehlt aber bislang. Beispiele für Stalking sind Telefon-Terror, das unerwünschte Zusenden von E-Mails, das ständige Auflauern oder das dauernde Bestellen von Waren an die Adresse des Opfers.

Allerdings kann schon jetzt ein Täter bestraft werden, der gegen ein Näherungsverbot verstößt, das ein Gericht gegen ihn verhängt hat. Einig waren sich alle Parteien schon bislang, dass diese Möglichkeit zum Schutz der Stalking-Opfer nicht ausreicht. Umstritten war aber, wie hart darüber hinaus auf Stalking reagiert werden muss.

Nach dem Vorschlag des Bundesrats sollen Täter, die andere Menschen belästigen oder mit Psychoterror verfolgen, mit Haft von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Der Vorstoß geht über den Gesetzentwurf der alten rot-grünen Bundesregierung hinaus. Er sieht insbesondere auch die Einführung einer so genannten Deeskalationshaft vor. Sie würde eine neue Art von Untersuchungshaft darstellen, mit der verhindert werden soll, dass Täter ihren Opfern weiter nachstellen können, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig verurteilt worden sind.

Die Deeskalationshaft hatte die alte rot-grüne Bundesregierung immer abgelehnt. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) unterstrich aber im Bundesrat nochmals, dass die Einführung dieses Instruments notwendig sei. Mancher Täter benötige «einen Schuss vor den Bug». Beim Stalking seien viele Wiederholungstäter zu beobachten.

Die Grünen wandten sich dagegen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin Irmingard Schewe-Gerigk meinte, dies wäre unverhältnismäßig. Es handele sich nur um eine kurze Haft. Es sei «gut möglich, dass das Spiel anschließende wieder von vorn beginnt». (tso/dpa)

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