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Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Ralph Brinkhaus.

© dpa/Kay Nietfeld

Gesetzentwurf zum Solidaritätszuschlag: Union fordert vollständigen Soli-Abbau

Im Koalitionsvertrag war er bereits vereinbart worden, jetzt gibt es auch einen Gesetzentwurf für den Soliabbau. Union und FDP geht das nicht weit genug.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat den Gesetzentwurf für einen weitgehenden Abbau des Solidaritätszuschlags vorgelegt. Er wurde am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ministerien gegeben.

Für 90 Prozent aller Steuerzahler soll der „Soli“ damit komplett wegfallen, weitere 6,5 Prozent müssten ihn nur teilweise zahlen - je höher das Einkommen, desto mehr. Das soll verhindern, dass jemand, dessen Gehalt die Freigrenze um einen Euro überschreitet, schon in voller Höhe belastet wird. 3,5 Prozent der Steuerpflichtigen müssten den vollen Satz von 5,5 Prozent zahlen.

Aus Sicht der Union kann das allerdings nur der Anfang sein. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sagte: „Es ist gut, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz jetzt den Koalitionsvertrag umsetzt und den ersten Schritt zum Abbau des Soli geht. Indem wir für 90 Prozent der Steuerzahler den Soli abschaffen, entlasten wir Millionen von Menschen in Deutschland.“

Der CDU-Politiker pochte jedoch auf weitere Schritte: „Wir in der Union halten aber weiter an dem Ziel fest, den Soli für alle Steuerzahler abzuschaffen. Das wurde bei der Einführung des Soli versprochen und ist für uns eine Frage der Verlässlichkeit.“ Scholz' Gesetzesentwurf solle jetzt zügig beraten und im Bundestag beschlossen werden.

CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak sagte: „Ich rechne damit, dass noch in diesem Monat das Kabinett die Entlastung auf den Weg bringt, damit das Geld schnell bei den Bürgern ankommt.“ Langfristig stehe seine Partei für den vollständigen Abbau des Soli.

Für Steuerzahler bedeuten Scholz' Pläne: Wer bis zu 33.912 Euro Einkommensteuer zahlt, soll künftig gar keinen Soli mehr zahlen müssen. Das geht aus den Erläuterungen des Ministeriums zum Gesetz hervor. Bisher lag diese so genannte Freigrenze bei 16.956 Euro.

SPD sieht für mehr keine Notwendigkeit

Ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssten bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro nichts zahlen. Mit höherem Einkommen wüchse die Belastung bis bei 109.451 Euro Bruttolohn die vollen 5,5 Prozent fällig würden.

Eine Familie mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener wäre demnach bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro von der Abgabe befreit. Ab einem Bruttojahreslohn von 221.375 Euro müsste der volle Soli gezahlt werden.

Im Gesetzentwurf heißt es, „im ersten Schritt“ würden rund 90 Prozent der Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer vollständig entlastet. Die Formulierung „im ersten Schritt“ war bereits im Koalitionsvertrag für 2021 so vereinbart und lässt die Möglichkeit weiterer Schritte offen. Allerdings sieht die SPD anders als die Union für mehr keine Notwendigkeit.

Gutachten: Soli muss spätestens 2020 weg

Der Soli-Zuschlag beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer, insgesamt brachte er dem Staat im Haushaltsjahr 2018 laut Finanzministerium 18,9 Milliarden Euro ein. Neben Arbeitnehmern zahlen auch Gewerbetreibende wie zum Beispiel selbstständige Handwerker die Abgabe.

FDP-Fraktionsvize Michael Theurer forderte einen vollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags. Christian Dürr, ebenfalls FDP-Fraktionsvize, warnte: „Ab dem 1. Januar ist der Soli verfassungswidrig - die Menschen werden also massenhaft Widersprüche gegen ihre Steuerbescheide einlegen. Dem Haushalt droht damit in Zukunft ein Risiko von 20 Milliarden Euro allein aus dem Jahr 2020. Diese Summe wird sich dann Jahr für Jahr weiter erhöhen.“

Nach einem Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, muss der Soli spätestens 2020 weg. Denn nach dem Auslaufen des Solidarpakts, wenn also der Osten kein Extra-Geld mehr bekommt, könne man die Sonderabgabe nicht mehr rechtfertigen. Nach Berechnungen von Experten gibt der Bund schon heute weniger Geld für die Folgen der Wiedervereinigung aus als er über den Soli einnimmt. (dpa)

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