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Gesundheitsminister Hermann Gröhe, flankiert von Andrea Nahles, Arbeitsministerin, und Angela Merkel.

© dpa

Gesetzentwurf zur Krankenhausreform: Spezialisierung und mehr Geld für Qualität

In einem Referentenentwurf, der dem Tagesspiegel Politikmonitoring vorliegt, plant Gesundheitsminister Hermann Gröhe bis einschließlich 2020 mit rund 6,4 Milliarden Euro für den Umbau der Kliniklandschaft.

Künftig soll sich die Krankenhausvergütung stärker an Qualitätsaspekten orientieren. Das heißt, für Behandlungsleistungen, die "in außerordentlich guter oder unzureichender Qualität erbracht" werden, gibt es dann Zu- oder Abschläge. Zudem sollen sich Kliniken deutlich mehr auf einzelne Fachbereiche spezialisieren und unnötige Operationen vermeiden. Finanzielle Unterstützung erhalten sie für die Einstellung von neuem Pflegepersonal. Demgegenüber sollen überflüssige Krankenhäuser mithilfe eines gemeinsamen "Strukturfonds" von Bund und Ländern entweder geschlossen oder in sogenannte "nicht akutstationäre Versorgungseinrichtungen", zum Beispiel Gesundheits- oder Pflegezentren, umgewandelt werden.

Knapp fünf Monate nachdem sich die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern auf die Eckpunkte für eine Krankenhausreform geeinigt hat, liegt ein erster Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium für ein „Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung“, kurz: Krankenhaus-Strukturgesetz, vor. Mit der 122-seitigen Vorlage, die im Wesentlichen genau das umsetzt, was Union und SPD zunächst in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart und dann mit den Ländervertretern ausformuliert haben, setze man sich „für eine Weiterentwicklung der qualitativen Standards und für eine nachhaltige Sicherung der Betriebskosten der Krankenhäuser ein“, heißt es in der Begründung. Es gelte, „auch in Zukunft in Deutschland eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung“ sicherzustellen.

Dazu soll zum einen „Qualität als weiteres Kriterium bei der Krankenhausplanung und als Basis für eine sichere und transparente Krankenhausversorgung“ verankert werden. Wie bereits im Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG fixiert, soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Qualitätsindikatoren entwickeln, die sich als „Kriterien und Grundlage für Planungsentscheidungen der Länder“ eignen. Diese müssen den Empfehlungen des G-BA jedoch nicht folgen, können eine Einbeziehung per Rechtsverordnung einfach ausschließen und zudem eigene Qualitätsanforderungen verankern. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf – ebenso wie das Eckpunktepapier – vor, die „Mindestmengenregelung“ rechtssicher auszugestalten, qualitätsorientierte Zu- und Abschläge einzuführen und die Qualitätsberichte der Kliniken „noch patientenfreundlicher“ zu gestalten.

Eine Debatte des Tagesspiegel Politikmonitorings
Eine Debatte des Tagesspiegel Politikmonitorings

© TPM

Einzelne Neuerungen gibt es im Vergleich zu den von Bund und Ländern vereinbarten Eckpunkten bei der Ausgestaltung des geplanten „Pflegestellenförderprogramms“. Zunächst sollen bis zu 660 Millionen Euro ausschließlich für die „Pflege am Bett“ bereitgestellt werden. Nach dem Ende des dreijährigen Förderzeitraums werden weitere Mittel in Höhe von bis zu 330 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die im „Krankenhausbereich“ verbleiben sollen. Doch auch die Kliniken müssen sich an der Finanzierung der Personalkosten beteiligen – der Referentenentwurf sieht einen „Eigenfinanzierungsanteil in Höhe von 10 Prozent der Personalkosten“ vor. Eine beim BMG anzusiedelnde Expertenkommission soll zudem nicht nur über eine „sachgerechte Abbildung von Pflegebedarf im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte“ befinden, sondern auch einen Vorschlag machen, wie möglichst bürokratiearm kontrolliert werden kann, ob die Mittel des Pflegestellenförderprogramms „ab dem vierten Haushaltsjahr […] tatsächlich zur Finanzierung von Pflegepersonal verwendet werden.“

Damit sich die Gesamtleistung des Krankenhauses in der Vergütung widerspiegelt, sieht der Referentenentwurf die Möglichkeit einer Vereinbarung „von befristeten krankenhausindividuellen Zuschlägen“ für Leistungen außerhalb der DRG-Kalkulation und der Landesbasisfallwerte vor. Zudem ist eine Präzisierung der Rahmenbedingungen für die „Anwendung von Sicherstellungszuschlägen“ geplant. Zuschläge soll es auch für die Teilnahme an der Notfallversorgung oder für die Übernahme besonderer Aufgaben geben. Auch eine „Neuausrichtung der Mengensteuerung“, u.a. durch die im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Regelung „zur Einholung von Zweitmeinungen bei mengenanfälligen planbaren Eingriffen“, ist geplant.

Umstrittener Strukturfonds soll eingerichtet werden

Der Gesetzentwurf hält darüber hinaus an der bei den Koalitionsverhandlungen wegen der Finanzierung noch umstrittenen „Einrichtung eines Strukturfonds“ fest, der ein Maximalvolumen von einer Milliarde Euro zugunsten von „Umstrukturierungsmaßnahmen“ aufweisen soll. Gleiches gilt für die Investitionskostenfinanzierung seitens der Länder. Diese müssen von „2016 bis 2018 mindestens den Durchschnitt der Höhe der in den Haushaltsplänen der Jahre 2012 bis 2014 ausgewiesenen Mittel für die Krankenhausfinanzierung“ beisteuern und diesen um die Landesmittel zur Finanzierung von Projekten aus dem Strukturfonds erhöhen.

Die mit der Reform der Versorgungsstrukturen im stationären Bereich einhergehenden Mehrausgaben für alle Kostenträger liegen nach Schätzungen des Ministeriums unterhalb der von der Bund-Länder-AG angegebenen Zahlen. Insgesamt taxiert man die Kosten auf rund 0,6 Milliarden Euro für 2016, rund 1,2 Milliarden Euro für 2017, rund 1,4 Milliarden Euro für 2018, rund 1,5 Milliarden Euro für 2019 und rund 1,7 Milliarden Euro für 2020. Das entspricht einer Gesamtsumme von etwa 6,4 Milliarden Euro. Dieser stünden jedoch „erhebliche Einsparpotenziale in voraussichtlich dreistelliger Millionenhöhe gegenüber“, heißt es im Referentenentwurf, der voraussichtlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause das Kabinett passieren und Anfang September erstmals vom Deutschen Bundestag beraten wird.

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen der Debatte des Tagesspiegel Politikmonitorings zur Krankenhausreform. Alle Debattenbeiträge finden sie hier.

Stephan Woznitza

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