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Verkehrsminister Alexander Dobrindt.

© dpa

Gesetzentwurf zur Maut: Alexander Dobrindt hat wieder Ärger

Die Bundesregierung gibt den beteiligten Verbänden für ihre Stellungnahme zu den Maut-Gesetzentwürfen nur 25 Stunden Zeit. ADAC und Co. reagieren empört.

Empörung über Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU): Für die Stellungnahme zu den beiden Gesetzentwürfen im Zusammenhang mit der geplanten Einführung der Pkw-Maut gestanden die Ressorts der beiden Minister den beteiligten Verbänden nur einen Zeitraum von 25 Stunden zu. Nach Informationen des Tagesspiegels gingen die Entwürfe den Verbänden per Mail am Dienstag kurz vor 12 Uhr mittags zu, mit der Bitte um Rückäußerung bis Mittwoch um 13 Uhr.

Die Reaktion vieler Verbände gegenüber dem Tagesspiegel ist sehr deutlich. „Wir reden seit etwa einem Jahr über das Thema, da ist es merkwürdig, dass es plötzlich so eilt“, sagte ein Sprecher des ADAC. „Das dient nicht der Qualität des Prozesses.“ Michael Ziesak, Vorsitzender des Verkehrsclubs Deutschland, fragte sich, ob die Möglichkeit zur Stellungnahme „lediglich Alibicharakter“ habe. „Noch nie zuvor ist bei uns eine Einladung zu einer Stellungnahme mit der Frist eines Tages eingegangen“, sagte Ziesak. Auch beim Autoclub Europa ist die Unzufriedenheit groß. „Eine so kurze Frist zeigt, dass eine Verbändebeteiligung bei dem Verfahren offenbar nicht gewünscht ist“, sagte Hauptstadtbüro-Leiter Matthias Knobloch. Man hätte mindestens zwei Wochen gebraucht, um alle Details des Gesetzes zu prüfen. „Das ist handwerklich einfach schlecht gemacht“, sagte ein einflussreicher Verbandschef.

Verzögert es sich bis 2016?

Eigentlich sollten die Gesetze zur Infrastrukturabgabe – so der offizielle Titel der Maut – und der begleitenden Verringerung der Kfz-Steuer für deutsche Autobesitzer bereits 2014 umgesetzt werden. Doch das Verfahren zog sich immer weiter in die Länge. Dem Bundeskabinett werden die Entwürfe nun am kommenden Mittwoch vorgelegt, allerdings ist die Ressortabstimmung noch immer nicht ganz abgeschlossen. Aus Dobrindts Vorlage, die gegenüber früheren Fassungen verändert wurde, lässt sich jetzt entnehmen, dass eine Einführung wohl erst im Jahr 2016 möglich sein wird.

Entsprechend groß ist die Verblüffung der Verbände, deren Beteiligung stets Teil eines Gesetzgebungsverfahrens ist. Zum Beispiel bei den Kommunalverbänden. Städtetags-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus hält eine Frist von vier Wochen für nötig, um einen Gesetzentwurf angemessen bewerten zu können. Es sei guter Brauch und zudem in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien verbindlich vorgesehen, dass Verbände sich zu Gesetzentwürfen äußern. "Die Einbeziehung der Kommunen bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung verkommt zur bloßen Leerformel, wenn die Frist auf wenige Tage oder gar auf 24 Stunden verkürzt wird, wie es jetzt der Fall ist", kritisiert Articus. "Diese Praxis mehrerer Bundesministerien muss sich ändern.“

Landkreistags-Sprecher Markus Mempel zeigte sich „sehr verwundert über eine derartige Handhabung unseres Anhörungsrechts". Fristen von gut einem Tag drohten, dieses Recht faktisch auszuhöhlen. "Die Stimmen aus der kommunalen Praxis werden so letztlich nicht gehört.“ Ein Teil der Bundesstraßen verläuft durch die Ortschaften, Städte über 80000 Einwohnern tragen in der Regel die Kosten dafür. Eine anteilige Beteiligung der Kommunen an den Mauteinnahmen sieht Dobrindts Entwurf jedoch nicht vor.

"Eine Unverschämtheit"

Für Marion Jungbluth vom Bundesverband der Verbraucherzentralen ist das Verfahren nicht akzeptabel: „Da bekannterweise keine Gefahr in Verzug ist, ist die kurze Fristsetzung nicht nachvollziehbar.“ Achim Dercks vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag stellt fest, dass die Fristen für Stellungnahmen immer häufiger „extrem kurz“ seien. „Eine sachgerechte Bewertung dieses für die Infrastrukturfinanzierung wichtigen Gesetzentwurfs war so nicht möglich.“ Ungewöhnlich sei auch, dass ein Gesetzentwurf vorgelegt werde, dessen Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen sei. "Die kurzen Fristen scheinen aber leider zur schlechten Regel zu werden, denn auch  bei anderen wichtigen Gesetzen wie der Rente mit 63 oder beim Mindestlohn war das der Fall", beklagte Dercks.

Bei der Opposition im Bundestag reibt man sich die Augen. Die Grünen-Verkehrspolitikerin Valerie Wilms sagte dem Tagesspiegel: „Eine so kurze Frist für ein Gesetz mit so umfassenden Folgen ist eine Unverschämtheit.“ Das zeige, dass es der CSU nur noch darum gehe, „das Gesetz durchzupeitschen“.

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