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Auch für Arbeitgeber soll es attraktiver werden, ältere Menschen zu beschäftigen.

© dpa

Gesetzentwurf zur Rente: Flexibler in den Ruhestand

Die Koalition will Beschäftigten einen flexibleren Übergang in die Rente ermöglichen. Den Gewerkschaften gehen die Pläne zu weit, den Arbeitgebern nicht weit genug.

Um die Deutschen länger im Erwerbsleben zu halten, will die Koalition den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat den Fraktionen dazu jetzt eine Formulierungshilfe geliefert – als Gegengewicht gewissermaßen zur Rente mit 63, mit der ihre Partei langjährig Versicherte vor zwei Jahren beglückt hat.

Mit „ihrer Erfahrung und ihrem Potenzial“ leisteten ältere Beschäftigte „einen wertvollen Beitrag gegen den Fachkräftemangel“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt. Sie sollten „bessere Möglichkeiten erhalten, ihren Übergang in den Ruhestand flexibel, selbstbestimmt und gemäß ihren individuellen Lebensentwürfen zu gestalten“.

Geringere Einbußen für Teilrentner

Etwa durch die bessere Kombinierbarkeit von Teilzeitarbeit und Teilrente. Bisher drohen Arbeitnehmern, die schon mit 63 in Rente gehen und mehr als 450 Euro im Monat dazuverdienen, hohe Renteneinbußen. Je nach Verdiensthöhe sinken ihre Rentenbezüge auf zwei Drittel, die Hälfte oder gar ein Drittel – und selbst ein geringes Überschreiten der jeweiligen Zuverdienstgrenze macht sich finanziell enorm bemerkbar. Nach den Plänen von Nahles würden künftig bei einem Jahresverdienst von mehr als 6300 Euro 40 Prozent des darüber liegenden Zuverdienstes von der Rente abgezogen – pauschal und ohne die bisherigen starren Stufenregelungen

Verbessert werden soll auch die Möglichkeit freiwilliger Beitragszahlung. Wer früher in Rente gehen will, kann so auch jetzt schon spätere Rentenabschläge ausgleichen – allerdings erst ab dem 55. Lebensjahr. Dadurch seien binnen kurzer Zeit relativ hohe Summen aufzubringen, heißt es in dem Entwurf. Künftig sollen solche freiwilligen Zahlungen bereits ab 50 möglich sein.

Arbeitgeber sparen Beiträge

Gleichzeitig sind mehr Anreize geplant, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Rentner mit Job könnten künftig etwa auch weiterhin versicherungspflichtig arbeiten, um so ihren Rentenanspruch zu erhöhen - bisher sind sie nach der Regelaltersgrenze generell von Rentenbeiträgen befreit. Und auch für die Firmen soll es attraktiver werden, Ältere zu beschäftigen. Für Beschäftigte im Rentenalter bleiben ihnen den Plänen zufolge fünf Jahre lang die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erspart.

Damit die Neuregelungen durchschaubar bleiben, ist eine detailliertere Rentenauskunft vorgesehen. Sie werde für über 55-Jährige „insbesondere um Informationen darüber ergänzt, wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die Rente auswirkt“, heißt es.

Für die Arbeitslosenversicherung beziffert das Ministerium die Beitragsausfälle durch das Gesetz auf bis zu 87 Millionen Euro im Jahr. Allerdings stünden dem zunächst 66 Millionen Euro an Mehreinnahmen für die Rentenkasse gegenüber. Im Jahr 2020 kostet die Neuregelung die Rentenversicherung dann unterm Strich 30 Millionen Euro.

Linkspartei warnt vor Nachteilen für jüngere Beschäftigte

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte den Entwurf als zu ängstlich. Die Zuverdienstregeln hätten weit stärker gelockert und vereinfacht werden müssen, sagte ein Sprecher. Doch immerhin: Es sei erfreulich, dass die Koalition nach dem „schweren Fehler“ der abschlagsfreien Rente ab 63 jetzt wieder versuche, für mehr Beschäftigung von Älteren zu sorgen.

Gewerkschaften und Linkspartei hingegen gehen die Pläne zu weit. "Wir halten es grundsätzlich für den falschen Anreiz, es für Arbeitgeber billiger zu machen, Menschen jenseits der 65 zu beschäftigen", sagte Annelie Buntenbach vom DGB-Vorstand. Und der rentenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Matthias Birkwald nannte es einen "Offenbarungseid, dass eine sozialdemokratische Arbeits- und Sozialministerin allen Ernstes Arbeitgeberbeiträge für die Arbeitslosenversicherung jenseits der Regelaltersgrenze abschaffen will, um Arbeit für Rentnerinnen und Rentner billiger zu machen". Leidtragende dieser Änderung seien die jüngeren Beschäftigten.

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