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Gesetzesnovelle: Grüne stellen Organspende-Konsens in Frage

Die Grünen haben den fraktionsübergreifenden Konsens zur Änderung des Organspendegesetzes überraschend wieder in Frage gestellt. Grund sind Bedenken über mangelnden Datenschutz.

Mit einem Änderungsantrag wollen ihre Fachpolitiker nun noch eine Nachbesserung erreichen. „Wir sorgen uns um den Datenschutz“, sagte die Grünen-Expertin Elisabeth Scharfenberg dem Tagesspiegel. Es gelte zu verhindern, dass Krankenkassenmitarbeiter künftig die Organspendebereitschaft der Bürger auf deren Gesundheitskarten eigenständig eintragen dürften. Nach den bisherigen Plänen soll die Organspendebereitschaft der Bürger von den Krankenkassen regelmäßig abgefragt und ab 2016 auch auf den bis dahin ausgegebenen elektronischen Gesundheitskarte vermerkt werden können. Ein „eigenständiges Schreiberecht“ der Kassen dürfe es aber nicht geben, warnte Scharfenberg. Um das Vertrauen in Gesundheitskarte und Organspende nicht zu gefährden, müsse die Passage, die diese Möglichkeit „mit Zustimmung der Versicherten“ vorsehe, gestrichen werden. Nach Tagesspiegel-Informationen haben den Änderungsantrag bisher 15 Grünen- Abgeordnete unterschrieben.

Das geplante Recht der Krankenkassen, auch persönliche Organspende-Erklärungen auf der elektronischen Gesundheitskarte eintragen und löschen zu dürfen, stehe „im Widerspruch zu den bislang geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben, die Krankenkassen davon bewusst ausschließen“, heißt es in dem Antrag. Dies könne  „das ohnehin bei Teilen der Bevölkerung bestehende Misstrauen gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte stärken und damit das Anliegen des Gesetzentwurfes insgesamt konterkarieren“. Den Kassen bleibe die Möglichkeit, die Versicherten technisch so zu unterstützen, dass sie ihre Organspendeerklärung an Terminals selbständig in ihre Karten eintragen könnten.

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