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Gesetzespaket: Kabinett billigt Mini-Reform zur Steuervereinfachung

Die Bundesregierung hat ein Bündel von Maßnahmen zur Steuervereinfachung beschlossen. Das Gesetzespaket entlastet die Bürger jährlich um 585 Millionen Euro, wie aus dem Entwurf des Finanzministeriums hervorgeht.

Das Kabinett billigte nach Angaben aus Regierungskreisen am Mittwoch einen Gesetzentwurf, dessen Kern die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 80 Euro auf 1000 Euro im Jahr schon ab 2011 ist. Allerdings bringt dies im günstigsten Fall nur maximal drei Euro Ersparnis bei der Einkommensteuer im Monat - also weit weniger als bereits in Kraft getretene Belastungen.

Die Reform zur Steuervereinfachung hatte in den vergangenen Wochen für heftigen Streit zwischen Union und FDP gesorgt. Grund für den Zank war insbesondere die Anhebung der Werbungskostenpauschale. Bundesfinanzminister Schäuble hatte die Erhöhung erst 2012 in Kraft setzen wollen. Dagegen war vor allem die FDP Sturm gelaufen und hatte indirekt mit dem Bruch der Koalition gedroht. Schäuble gab schließlich nach.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag deckt Kosten ab, die dem Bürger durch seine Berufsausübung entstehen. Das betrifft zum Beispiel Aufwendungen für berufsbedingte Kleidung und für die Fahrt zur Arbeit. Liegen die tatsächlichen Kosten höher als die Pauschale, müssen dem Finanzamt Einzelbelege vorgelegt werden.

Das vom Kabinett verabschiedete Maßnahmenpaket im Gesamtvolumen von knapp 600 Milliarden Euro umfasst noch weitere Änderungen. So sollten Eltern künftig die Kosten der Kinderbetreuung einfacher geltend machen können, da es keinen Unterschied mehr macht, ob diese privat oder beruflich bedingt sind. Einkommensüberprüfungen bei volljährigen Kindern bei die Gewährung von Kindergeld und Kinderbreibetragen sollen entfallen. Bürger sollen zudem wählen können, ob sie ihre Einkommensteuererklärung künftig nur noch alle zwei Jahre abgeben wollen. Darüber hinaus sollen etlichen Regelungen des Steuerrechts für Unternehmen vereinfacht und damit Bürokratielasten abgebaut werden. Nach dem Kabinettsbeschluss stehen nun die parlamentarischen Beratungen über die Steuervereinfachungsschritte an. (dapd/rtr)

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