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Gesundheitspolitik: Ein Medikament, ein Preis

Private Krankenversicherer sollen künftig den gleichen Preis für neue Arzneimittel zahlen wie die gesetzlichen Krankenkassen. Das haben die Gesundheitspolitiker der Koalition bei einem Treffen am Sonntag beschlossen.

Berlin - „Es gibt keinen Grund dafür, dass ein und dasselbe Medikament für Kassen- und Privatpatienten unterschiedlich teuer ist“, sagte der stellvertretende Unions-Fraktionschef Johannes Singhammer (CSU) dem Tagesspiegel. Bisher zahlen die Privaten deutlich mehr für neue Medikamente. Künftig soll der Preis gelten, den der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen mit den Pharmafirmen aushandelt.

Union und FDP wollen den Privatversicherungen auch darüber hinaus entgegenkommen. So sollen die gesetzlichen Kassen künftig keine Zusatzleistungen (etwa Zweibettzimmer im Krankenhaus oder Chefarztbehandlung) mehr anbieten dürfen. Die Fachpolitiker der Union setzen sich nun dafür ein, dass gesetzliche und private Versicherungen gemeinsam Gesellschaften zum Vertrieb von Zusatzversicherungen gründen und gemeinsame Geschäftsstellen betreiben können. Der CDU-Gesundheitsexperte Rolf Koschorrek betonte jedoch, es solle keine Quersubventionierung zwischen beiden Versicherungsarten geben.

Gut zwei Wochen vor dem geplanten Kabinettsbeschluss zur Gesundheitsreform ist in der Koalition die praktische Umsetzung des Sozialausgleichs für die Zusatzbeiträge noch offen. Der CSU-Gesundheitsexperte Singhammer mahnte, es dürfe „keinen bürokratischen Mehraufwand“ geben. Er versicherte zugleich, die CSU stehe zu den zwischen den Parteichefs vereinbarten Eckpunkten, die einen schrittweisen Umstieg der Finanzierung der Krankenversicherung auf einkommensunabhängige Pauschalen vorsieht. Ob es die Zusatzbeiträge und einen Sozialausgleich geben soll, sei nicht strittig.

Die Koalitionsspitzen hatten vereinbart, die bisherigen Zusatzbeiträge zu überarbeiten: Sie sollen künftig nicht mehr nach oben gedeckelt sein. Wer allerdings mehr als zwei Prozent seines Einkommens für den Zusatzbeitrag ausgibt, soll einen Sozialausgleich erhalten. Dieser soll von den Arbeitgebern und den Rentenversicherungsträgern überwiesen werden. Unklar ist derzeit vor allem, wie der Sozialausgleich in der Praxis funktionieren soll, wenn ein krankenversicherter Arbeitnehmer oder Rentner mehrere Einkünfte bezieht. Der CSU-Politiker Singhammer brachte nun ins Gespräch, bei den Zusatzbeiträgen Kappungsgrenzen nach unten einzuziehen. „Der Bürokratieaufwand darf nicht höher sein als der Ertrag aus den Zusatzbeiträgen“, fordert Singhammer. Cordula Eubel

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