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© dpa

Gesundheitspolitik: Höhere Zusatzbeiträge für viele Kassenpatienten

Die BKK für Heilberufe und die GBK haben angekündigt, Zusatzbeiträge nicht pauschal zu erheben. Stattdessen wollen sie ein Prozent zusätzlich von den Versicherten. Das könnte mehr sein als die acht Euro, die viele Kassen in der vergangenen Woche angekündigt haben.

Bei den ersten Krankenkassen überschreiten die Zusatzbeiträge für hunderttausende Versicherte die Schwelle von acht Euro. „Das ist notwendig, weil der Geldbedarf da ist“, sagte der Sprecher der BKK für Heilberufe, Jürgen Körner, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin.

BKK für Heilberufe und GBK wollen Zusatzbeitrag von ein Prozent

Die BKK für Heilberufe erhebt von ihren 170 000 Mitgliedern rückwirkend zum 1. Januar den maximalen Zusatzbeitrag von einem Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Diesen Schritt kündigte auch die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) für ihre rund 40 000 Mitglieder an. Dieser Beitrag wird bis zur Bemessungsgrenze erhoben und kann maximal 37,50 Euro betragen. Zuerst hatte die „Rheinischen Post“ davon berichtet. Die BKK Westfalen-Lippe verlangt von ihren rund 24 000 Mitgliedern zwölf Euro, wie Vorstandschef Willi Tomberge der „Bild“-Zeitung sagte. Weitere Ankündigungen seien im BKK-Bereich nicht bekannt, sagte die Sprecherin des BKK Bundesverbands, Christine Richter, der dpa.

Versicherte können Sonderkündigungsrecht nutzen

Bei der BKK für Heilberufe wird der Zusatzbeitrag am 6. April fällig. Vorher können Versicherte ein Sonderkündigungsrecht nutzen. Körner erläuterte, seine Kasse habe viele jüngere Versicherte und erhalte geringere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds als Kassen mit vielen älteren, kränkeren Versicherten. So gebe es hier viele Schwangere, für die die Kosten aus dem krankheitsbezogenen Finanzausgleich des Fonds nicht angemessen ausgeglichen würden.

GBK-Vorstandschef Helmut Wasserfuhr sagte der dpa hingegen: „Wir machen die Ein-Prozent-Regelung, weil das sozial gerechter ist, als von allen Versicherten acht Euro pauschal zu nehmen - egal, ob Student oder Mitglied mit 400 000 Euro Nettoeinkommen.“ Körner bestätigte, für einzelne Gruppen sei die prozentuale Regelung sozialer. „Aber wir wollen nicht behaupten, wir machen das aus sozialen Gründen.“ Tomberge sagte, auch pauschal zwölf Euro zu verlangen sei gerechter als pauschal acht Euro zu nehmen. „Es enthält eine deutlich soziale Komponente“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Bis zu acht Euro müssen die Kassen das Einkommen ihrer Mitglieder nicht prüfen. (dpa)

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