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Gesundheitspolitik: Ministerin will Korrektur beim Krankengeld

Künftig sollen Selbstständige wählen dürfen: entweder ermäßigter Satz ohne oder voller Satz mit Krankengeldanspruch ab der siebten Woche.

Berlin - Die Änderung hielt nicht lange. Seit Jahresbeginn und dem Start des Gesundheitsfonds mussten Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch einen um 0,6 Prozentpunkte ermäßigten Beitragssatz zahlen, hatten dafür aber keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Diese Absicherung gab es nur über zusätzliche Wahltarife, die von den Krankenkassen angeboten werden mussten, oder über eine private Zusatzversicherung. Künftig sollen Selbstständige zumindest wählen dürfen: entweder ermäßigter Satz ohne oder voller Satz mit Krankengeldanspruch ab der siebten Woche.

Mit dem Optionsmodell reagiere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) auf die unzureichenden Angebote der Krankenkassen, sagte Sprecher Klaus Vater dem Tagesspiegel. Viele Anbieter seien mit den Wahltarifen „sehr spät in die Puschen gekommen“, auch sei die zusätzliche Krankengeldabsicherung gerade für Ältere „sehr teuer“. Hinzu komme, dass sich offenbar viele der gut eine Million Betroffenen nicht um den nötigen Zusatzschutz gekümmert hätten.

Im Referentenentwurf des Ministeriums wird empfohlen, das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar zu ändern. Die Krankenkassen begrüßten die Pläne. Man sei ja bemüht, die interessante Klientel der freiwillig Versicherten zu halten, sag te Florian Lanz, der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Dass Angebote für ältere Selbstständige teurer ausgefallen seien, liege aber in der Natur eines privatwirtschaftlich kalkulierten Tarifs. „Und dass wir den anbieten sollten, hatte der Gesetzgeber vorgegeben.“

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