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Gesundheitsreform: "Bayern-Klausel" im Gesundheitsfonds funktioniert nicht

Um den für 2009 geplanten Gesundheitsfonds gibt es neuen Streit. Auslöser diesmal: eine Klausel, mit der Bayern die Belastung der dortigen Kassen begrenzen will. Doch die so genannte Konvergenzklausel ist nach Ansicht von Experten nicht umsetzbar.

Die Begrenzung von Kassenbelastungen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsfonds lässt sich nach Einschätzung von Gutachtern in der vorgesehenen Form nicht umsetzen. "Der Versuch einer wörtlichen Umsetzung würde zu einer grotesken Unterfinanzierung der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung führen", zitiert die "Welt" eine 55 Seiten starke Expertise der Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem, Florian Buchner und Eberhard Wille.

Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Vater, betonte: "Diese Klausel ist auf Intervention der bayerischen Staatsregierung ins Gesetz über die Gesundheitsreform aufgenommen worden. Sie ist auch von der Staatsregierung formuliert worden." Tatsächlich hatte der damalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) die Formel in nächtlichen Verhandlungen 2006 durchgesetzt. Deshalb wird sie auch "Bayern-Klausel" genannt. Nach einem ersten Entwurf des Gutachtens seien noch "sachliche Erörterungen" nötig geworden, sagte der Ministeriumssprecher. An einer Lösung werde gearbeitet, so dass die Klausel Bayerns gut gangbar werde. Das Funktionieren des Gesundheitsfonds hänge nicht von dieser Klausel ab, betonte Vater.

CSU will Zusatzbelastungen nicht hinnehmen

Die Konvergenzklausel soll bewirken, dass von den Krankenkassen wohlhabender Länder zunächst höchstens 100 Millionen Euro jährlich an die Kassen ärmerer Länder abfließt. Hintergrund: Mit dem Fonds soll es einen stärkerer Finanzausgleich zwischen Kassen mit vielen kostenintensiven Kranken und denen mit einer günstigeren Versichertenstruktur geben. Diese Faktoren sind auch regional ungleich verteilt.

In einer Modellrechnung kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass bei einer wörtlichen Umsetzung der Klausel die Krankenkassen in Bayern und Baden-Württemberg unter dem Strich Beitragseinnahmen in Höhe von jeweils mehr als 100 Millionen Euro an den Gesundheitsfonds abgeben müssten. Laut Gutachten wären Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt 474 Millionen Euro nötig, um diese Begrenzungen einzuhalten. Dieses Geld müsse von Versicherten in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen aufgebracht werden, heißt es im Bericht der "Welt". Sollte der Fonds die Ausgaben der Krankenkassen einmal nicht mehr vollständig decken können - etwa aufgrund von gestiegenen Gesundheitskosten - würde die Konvergenzklausel nach Berechnungen der Gutachter noch höhere Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern zur Folge haben, die letztlich nicht bedient werden könnten. Die Regelung sei dann nicht mehr finanzierbar, heißt es.

CSU-Generalsekretärin Christine Haderthauer forderte die sofortige Vorlage des Gutachtens, das für das Gesundheitsministerium "vernichtend" sei. "Ulla Schmidt muss unverzüglich das Versteckspiel beenden", erklärte Haderthauer in München. Bayern werde Zusatzbelastungen von mehr als 100 Millionen Euro durch den Gesundheitsfonds nicht hinnehmen. Der FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr wertete die Einschätzung der Gutachter als Hinweis, "dass der Gesundheitsfonds nichts anderes als eine gigantische Umverteilungsbehörde ist". (sf/dpa/AFP)

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