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Politik: Gesundheitsreform: Kassen fürchten um Steuerfreiheit

Berlin - Die gesetzlichen Krankenkassen fürchten nun auch, durch die Gesundheitsreform wichtige Vorrechte zu verlieren, weil sie als Unternehmen angesehen werden könnten. Angesichts mancher geplanter Neuregelungen bestehe das „erhebliche Risiko“, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Kassen künftig als „Unternehmen“ einstufe, heißt es in einem AOK-Papier.

Berlin - Die gesetzlichen Krankenkassen fürchten nun auch, durch die Gesundheitsreform wichtige Vorrechte zu verlieren, weil sie als Unternehmen angesehen werden könnten. Angesichts mancher geplanter Neuregelungen bestehe das „erhebliche Risiko“, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Kassen künftig als „Unternehmen“ einstufe, heißt es in einem AOK-Papier. Die Folge wären womöglich Beitragssteigerungen „in noch nicht quantifizierbare Höhen“.

Bislang habe der EuGH dazu tendiert, Sozialversicherungssysteme von den EU- Wettbewerbsregeln freizustellen – allerdings nur, wenn deren Leistungen nicht in gleicher Weise auch von Privatversicherern erbracht werden könnten. Durch die Reform würden sich gesetzliche und private Krankenversicherung aber immer ähnlicher, sagt AOK-Sprecher Udo Barske. Die Privaten müssten nun einen Basistarif ohne Risikoprüfung anbieten, bei der gesetzlichen Versicherung (GKV) kämen Wahltarife, das Kartellrecht im Falle von Fusionen sowie die Insolvenzfähigkeit. Durch all dies erhalte die gelegentlich geäußerte Kritik an angeblichen Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der GKV eine „vollkommen neue Dimension“, heißt es in dem AOK-Papier. In Gefahr wären dann etwa bisherige GKV-Privilegien wie Steuerfreiheit, Verzicht auf Eigenkapitalbildung oder der kostenlose Beitragseinzug durch die Arbeitgeber.

Schon wenn man letzteren den Bearbeitungsaufwand erstatten müsste, wäre man „schnell im Milliardenbereich“, warnt Barske. Auch politische Vorgaben wie die Festsetzung von Arzneimittel-Festbeträgen würden bei Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts problematisch. Im sogenannten Festbetragsurteil vom März 2004 habe der EuGH die Regelung nur mit dem Hinweis akzeptiert, dass die deutschen Krankenkassen keine wirtschaftlich tätigen Unternehmen seien. Nach der Gesundheitsreform könnten die Richter jedoch zu einem anderen Schluss kommen.

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