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Gesundheitsreform: Regierung bezweifelt Gutachten zu Länder-Belastungen

Ein Gutachten, wonach im Zuge der Gesundheitsreform Milliardenbelastungen auf die reicheren Bundesländer zukommen, ist laut Bundesregierung falsch. Kanzlerin Merkel will nun weiter nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.

Berlin - Die Bundesregierung hat deutliche Zweifel an dem jüngsten Gutachten zur Gesundheitsreform angemeldet, demzufolge auf Bayern, Baden-Württemberg und Hessen Milliardeneinbußen zukommen. Zwar würden die Einwände genau geprüft, sagte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg. Er hob aber hervor, "dass die neuerlichen Aufgeregtheiten nicht so recht verständlich und in der Sache auch nicht so recht nachvollziehbar sind". Steg sprach nach erster Durchsicht der Studie von "methodischen Ungereimtheiten und Widersprüchen". Er verwies zur Begründung unter anderem darauf, dass in dem Gutachten zur Belastung der Länder durch die Gesundheitsreform äußerst große Schwankungsbreiten angegeben seien. So sei für Niedersachsen der vermeintliche Verlust zwischen 0,35 und 2,6 Milliarden Euro angegeben. Steg verwies auch darauf, dass die Reform bereits eine Höchstgrenze für die zusätzlichen Länder-Belastungen von 100 Millionen enthalte.

Auch ein Sprecher des Gesundheitsministeriums äußerte sich ähnlich. "Wir werden dies sehr sorgfältig prüfen", sagte er. Doch gebe es in dem Gutachten einige Zuordnungen, "die so nicht sein können". Er vermutete, dass ähnlich wie bei einem früheren Gutachten aus Bayern nicht ein 100-prozentiger Risikostrukturausgleich den Berechnungen zu Grunde gelegt worden sei.

Kein Vermittlungsverfahren im Bundesrat geplant

Steg appellierte an alle Beteiligten an der Gesundheitsreform, "besonnen und zielgerichtet die Gespräche zu führen und nicht die Schlachten zu schlagen, die schon hinter uns liegen". Er hob hervor: "Für die Bundeskanzlerin gelten die Eckpunkte, gilt der Entwurf, der jetzt in den Beratungen ist." Es sei immer klar gewesen, dass bei Details der Reform noch Präzisierungen vorgenommen werden könnten. "Aber wir haben eine vernünftige Grundlage." Die Eckpunkte seien "sehr bewusst" ausgehandelt worden. Am Fahrplan für die Reform, die am 1. April in Kraft treten soll, werde nicht gerüttelt.

Steg fügte hinzu, die Bundesregierung setze auf eine einvernehmliche Lösung und sehe nicht die Notwendigkeit eines Vermittlungsverfahrens mit dem Bundesrat. Das Bundesgesundheitsministerium will bis Dienstag eine abschließende Beurteilung der Studie vornehmen. Ein Sprecher des Ressorts betonte jedoch, dass das Bundesversicherungsamt die Auswirkungen der Reform als einzige Stelle "einigermaßen genau" schätzen könne. Die Behörde sieht Belastungen für die Länder nur im zweistelligen Millionenbereich. (tso/AFP)

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