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Gesundheitsreform: Sonderregelung für ALG-II-Bezieher

ALG-II-Empfänger erhalten ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Krankenkasse einen pauschalen Zusatzbeitrag erheben sollte. Unterdessen machen die Kassenverbände Front gegen die geplante Entschuldungspflicht.

Berlin - Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Klaus Vater, sagte in Berlin, dass ALG-II-Empfänger ein "sofort wirksames" Kündigungsrecht für diesen Fall bekämen. Bei Sozialhilfeempfängern und Personen, die ganz oder ergänzend eine Grundsicherung beziehen, werde ein eventueller pauschaler Zusatzbeitrag vom jeweiligen Träger bezahlt.

Die Ressortabstimmungen zum Gesetzentwurf für die Reform sind laut Vater abgeschlossen. Dem Kabinett liege für Mittwoch eine beschlussfähige Grundlage vor. Am Montagnachmittag sollte eine Staatssekretärsrunde letzte Fragen klären. Noch unklar war nach einem Bericht der "Berliner Zeitung", wer bei sozial Bedürftigen die Kosten für den neuen Basistarif in der privaten Krankenversicherung übernimmt.

Unterdessen machen die Krankenkassenverbände Front gegen die geplante Entschuldungspflicht. Eine "Totalentschuldung" bis Ende 2007 sei nur mit "extremen Beitragserhöhungen" von bis zu über zwei Prozentpunkten machbar, hieß es aus Krankenkassenkreisen. Verbändevertreter forderten eine Verschiebung der Entschuldungsfrist um mindestens ein Jahr auf Ende 2008. Sonst drohe einigen Kassen ein dramatischer Mitgliederschwund. Nach den Plänen des Gesundheitsministeriums soll die Entschuldung der Kassen die Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 vorbereiten.

Ärzte drohen mit Praxisschließungen

Mit Praxisschließungen wollen die Ärzte ab Dezember den Druck auf die Regierung verstärken, doch noch Änderungen an der Gesundheitsreform vorzunehmen. "Wir Ärzte haben monatelang in einer Mischung aus Protesten und Dialog versucht, das Schlimmste abzuwenden. Jetzt ist es Zeit für eine Phase des konkreten Widerstandes", erklärte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Kuno Winn. Ab Dezember solle zunächst bis Mitte März 2007 in ausgewählten Regionen "exemplarisch der drohende Versorgungsnotstand demonstriert werden". Jeweils an drei Tagen in der Woche sollen Praxen geschlossen werden. Damit solle gezeigt werden, "wozu die Zerstörung der wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung durch die Gesundheitsreform führen wird". (tso/ddp/AFP)

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