zum Hauptinhalt

Gesundheitsreform: Umverteilung weg vom Staat?

Die privaten Krankenversicherer klagen in Karlsruhe gegen die Gesundheitsreform – sie sehen ihr Geschäftsmodell bedroht. Das Verfassungsgericht soll nun darüber entscheiden, ob der Staat für sozialpolitische Ziele auch privat Versicherte in die Pflicht nehmen darf.

Berlin - Es geht nicht um eine Einzelentscheidung. Für die Kläger steht, wenn sich das Bundesverfassungsgericht an diesem Mittwoch mit ihren Beschwerden befasst, ein ganzes System auf dem Prüfstand – das der privaten Krankenversicherung (PKV). Durch die jüngste Gesundheitsreform dro he es „destabilisiert“ zu werden, warnt der Klägervertreter und Bonner Sozialrechtler Gregor Thü sing. Und ist sich sicher: „Mit den massiven Belastungen ist die Grenze des grundrechtlich Zulässigen klar überschritten.“

Die Richter werden sich also mit sperrigen Reformdetails wie Basis- und Wahltarif, der Mitnahme von Altersrückstellungen oder der Abgeltung versicherungsfremder Leistungen befassen. Aber sie werden gleichzeitig über Solidarität, gerechte Steuerverteilung und Vertragsfreiheit verhandeln, und womöglich wird von Klägerseite der Begriff „Enteignung“ ins Spiel gebracht. Die Kernfrage, die hinter allem steht, ist eine grundsätzliche. Sie lautet: Darf der Staat für seine sozialpolitischen Ziele auch privat Versicherte in die Pflicht nehmen – und, wenn ja, in welchem Maß? „Es geht um eine Grundsatzentscheidung“, sagt Helge Sodan. Der Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht in Berlin, in Karlsruhe Verfahrensbevollmächtigter eines Versicherers, rechnet mit Folgen für die Gesundheitskonzepte beider Volks partei en.

Dreißig Versicherungskonzerne haben gegen die Reform geklagt, laut Thüsing vertreten sie 95 Prozent der privat Versicherten. Fünf davon suchten die Richter exemplarisch heraus (Debeka, Allianz, Victoria, Axa, Süddeutsche Krankenversicherung), dazu noch drei Einzelkläger. Ob der Brisanz wird auch Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nach Karlsruhe zur Verhandlung reisen. Mit einem Urteil ist im nächsten Jahr zu rechnen.

Konkret wenden sich die Kläger gegen fünf Reformdetails. An vorderster Stelle: der sogenannte Basistarif, den ab 2009 alle Privatversicherer anbieten müssen. Er soll allen ohne Risikoprüfung offenstehen, in seinen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen und auch nicht teurer sein. Bedürftige sollen die Prämie sogar nochmals halbiert bekommen. Was im Umkehrschluss bedeutet: Der Tarif trägt sich nicht durch die darin Versicherten. Er muss „quersubventioniert“ werden, und die Prämien der restlichen Versicherten verteuern sich dadurch, ohne dass sie etwas davon haben oder dagegen tun können. Die Regelung begünstige bestimmte Personen „zulasten der Solidargemeinschaft der Versicherten“, sagt Thüsing. Sie führe im Extremfall dazu, „dass Wohlhabende von Personen mit niedrigem Einkommen subventioniert werden“. Dadurch werde „der Solidargedanke pervertiert“. Wenn schon ein Basistarif, dann müsse er wirklich Bedürftigen vorbehalten bleiben. Allerdings sei es nicht nachvollziehbar, argumentieren die Kläger, dass sich eine private Versichertengemeinschaft und nicht der Staat um sozial schutzbedürftige Menschen zu kümmern habe. Der Tarif werde „unter anderem deshalb so teuer, weil er eine Umverteilung von der Sozialhilfe auf die Versichertengemeinschaft vornimmt", sagt Debeka-Vorstand Roland Weber.

Auch die erleichterte Wechselmöglichkeit für privat Versicherte geht den Klägern zu weit. Geplant ist, dass man künftig einen Teil seiner Altersrückstellungen mitnehmen darf, damit sich ein Wechsel lohnt. Da Rückstellungen nicht individuell gebildet würden, gehe dies aber nur auf Kosten der verbliebenen Versicherten, kritisieren die Beschwerdeführer. Kranke und Alte, die nicht mehr wechseln könnten, müssten dann mehr bezahlen. Auf diese Weise wer de in bestehende Verträge eingriffen, zudem sei „Risikoselektion“ zu befürchten.

Geklagt wird auch gegen die Vorgabe, dass gesetzlich Versicherte erst zu einem Privatanbieter wechseln dürfen, wenn ihr Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dadurch werde ihr Neukundengeschäft massiv behindert, so die Privaten. 2007, im ersten Jahr der Reform, sei es um 50 Prozent eingebrochen. Gleichzeitig ermögliche man der GKV aber, den Privaten mittels Wahltarifen Konkurrenz „auf ihrem gut funktionierenden Markt der Zusatzversicherungen“ zu machen. Hier mitzumischen sei nicht staatliche Aufgabe, ärgern sich die Kläger. Zudem verzerre es den Wettbewerb, da die Privaten nicht die Privilegien gesetzlicher Kassen genössen.

Gegen eines dieser Privilegien ziehen die Privaten auch konkret zu Felde. Die beitragsfreie Kindermitversicherung, die den Kassen über wachsende Steuerzuschüsse ermöglicht werde, verstoße gegen das Grundgesetz. Der Gesetzgeber versuche den Posten zwar „neblig“ als Pauschalzuwendungen zu titulieren, es sei aber klar, dass die Milliarden gezielt in diesen Topf flössen, sagt Sodan. Entweder müssten solche Zuschüsse auch für privat versicherte Kinder fließen, oder sie müssten ganz verschwinden. „Kinder erster und zweiter Klasse darf es nicht geben.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false