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Rauchverbot

© dpa

Gesundheitsschutz: Der Rauch verzieht sich

In Baden-Württemberg und Niedersachsen sind Gaststätten schon seit zwei Monaten rauchfrei. Seit dem 1.1. gilt nun auch in acht weiteren Bundesländern ein Rauchverbot. Bayerns Gesetzgeber waren dabei am strengsten.

Berlin - Baden-Württemberg und Niedersachsen waren die Schnellsten. Die meiste Zeit lassen sich Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Das Saarland geht am behutsamsten mit seinen Wirten um. Und in Bayern sind sie am strengsten.

Flickenteppich Rauchverbot. Auch wenn seit dem Neujahrstag nun in acht weiteren Bundesländern Rauchverbote gelten: Am Ende wird es ein ganzes Jahr gedauert haben, bis Nichtraucher in den Gaststätten von Flensburg bis Füssen tief durchatmen können. Und von einheitlichen Regelungen kann auch danach keine Rede sein, denn jedes Bundesland praktiziert sein Rauchverbot anders.

Seit August schon darf in niedersächsischen und baden-württembergischen Lokalen nur noch im Nebenraum gequalmt werden. Seit Oktober ist in Hessens Kneipen das Rauchen untersagt, und seit dem Jahreswechsel gilt das Verbot auch in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg- Vorpommern. Die restlichen Länder ziehen im Laufe des Jahres nach: Sachsen am 1. Februar, Rheinland-Pfalz und das Saarland nach dem Karneval am 15. Februar. Die längste Schonfrist haben Wirte und Raucher in NRW und Thüringen. Dort werden die Kneipen erst zum 1. Juli 2008 rauchfrei.

Und trotz viel gerühmter Liberalitas Bavariae: Am rigorosesten wird das Rauchverbot in Bayern praktiziert. Während Raucher in allen anderen Bundesländern ihrem Laster zumindest in abgetrennten Nebenräumen frönen dürfen, müssen sie im Freistaat rigoros vor die Tür. Außer sie bilden geschlossene Gesellschaften und lassen keinen Nichtraucher mehr hinein. Und Bayerns Rauchverbot nimmt nicht einmal – da konnten die Wies’n-Wirte noch so protestieren – Festzelte aus. In Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein hingegen darf in tuchüberspannter Bier- und Weinseligkeit weiter heftig gequalmt werden, und auch NRW sieht für „im Brauchtum verankerte regional typische Feste“ ausdrücklich eine Ausnahme vor.

Ein wenig ungemütlich könnte es den Unverbesserlichen in den Raucherzimmern von Berlin und Nordrhein-Westfalen werden, denn dort herrscht dann faktisch ein Servierverbot. Das Saarland hingegen bekommt die liberalste Regelung für Ein-Raum-Kneipen. Geschützt sind dort dann nur Kneipenangestellte. Arbeitet der Wirt allein in seinem Lokal, hat er die freie Wahl, sein Lokal als Raucher- oder Nichtraucherkneipe auszuweisen.

Auch bei den Strafen für Wirte und Kunden gibt es Riesenunterschiede. So werden Kneipenbesitzer in Baden-Württemberg generell verschont, wenn die Polizei in ihren Lokalen Tabaknebel ausmacht – nur ihre Gäste müssen bei Verstößen zahlen. In Hessen dagegen kostet es Wirte bis zu 2500 Euro, wenn bei ihnen im falschen Zimmer geraucht wird. Die Rauchsünder selber kommen weit günstiger davon.

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