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GETRENNTE TRÄGERSCHAFT: Der Landkreis Celle

Eine getrennte Trägerschaft von Arbeitsagentur und Kommune existiert in 21 Gemeinden. Denn diese Form der Kooperation kommt nur zustande, wenn die Kommune es will – wie im Landkreis Celle.

Eine getrennte Trägerschaft von Arbeitsagentur und Kommune existiert in 21 Gemeinden. Denn diese Form der Kooperation kommt nur zustande, wenn die Kommune es will – wie im Landkreis Celle. Landrat Klaus Wiswe nennt dieses Modell „die beste Art der Aufgabenwahrnehmung“. Die Mitarbeiter des Landkreises sitzen im gleichen Haus Tür an Tür mit den Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit (BA). Wie der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Celle, Hans-Jürgen Genz, erläutert, ist die BA zuständig für Arbeitsförderung und Lebensunterhalt. Der Landkreis kümmert sich um Mietzuschüsse und ergänzende soziale Leistungen wie Schuldner- oder Drogenberatung.“

Die Zusammenarbeit ist aus Sicht von Genz und Wiswe reibungslos und erfolgreich – seit Beginn der Hartz-Statistik im Oktober 2005 sank die Zahl der Arbeitslosen um 23 Prozent. Für die Arbeitslosen kommen die öffentlichen Hilfen quasi aus einer Hand – so auch beim Übergang von Arbeitslosengeld I zu Arbeitslosengeld II. Normalerweise muss der Betroffene, der Arbeitslosengeld I bekommt, nach zwölf Monaten in ein ganz neues System wechseln, das der Hartz-IV-Verwaltung. „Wir dagegen haben das alles in einem Haus und absolut parallel aufgebaut“, sagt Genz. M.G.

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