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Konfrontation: Hooligans und Polizei am vergangenen Wochenende in Köln.

© dpa

Gewalt: Polizeigewerkschaft fordert Verbot von Hooligan-Demos

Einfach verbieten? Die Polizeigewerkschaft sieht Chancen dafür, doch Juristen sind uneins, wie weit sich das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für Hooligans einschränken lässt.

Nach den Hooligan-Krawallen in Köln geht die Deutsche Polizeigewerkschaft davon aus, dass in Zukunft Verbote derartiger Aufmärsche eher vor Gericht Bestand haben. Mit dem gesammelten Material der Polizei vom Wochenende könnten Richter überzeugt werden, dass Hooligans keine politische Absicht verfolgten, sondern allein auf Gewalt und Konfrontation mit der Polizei aus seien, sagte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt der „Passauer Neuen Presse“ (Mittwoch).
Die rechte Hooligan-Szene will am 15. November auch in Berlin gegen radikale Islamisten auf die Straße gehen. Die Berliner Behörden kündigten an, ein Verbot zu prüfen. In Hamburg ist für denselben Tag ebenfalls eine Kundgebung unter dem Motto „Europa gegen den Terror des Islamischen Staates“ geplant.

Grundrecht Versammlungsfreiheit

„Die Chancen dafür, dass ein Versammlungsverbot auch vom Gericht bestätigt werden kann, sind deutlich gestiegen“, sagte Wendt. Die Polizei in Köln hat damit begonnen, umfangreiches Foto- und Videomaterial von den Ausschreitungen zu sichten. Im Zentrum von Köln hatte es bei einer Demonstration von rund 4800 Hooligans, Neonazis und Rechtsextremisten Straßenschlachten mit der Polizei gegeben. Dabei wurden 49 Beamte verletzt.

Experten wie der Versammlungsrechtler Prof. Dirk Heckmann von der Universität Passau bezweifeln allerdings, dass ein solches Verbot vor Gericht durchzusetzen ist. Das Bundesverfassungsgericht stelle strengste Anforderungen an Beschränkungen der Versammlungsfreiheit, heißt es zur Begründung. Andere Juristen argumentieren dagegen, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gewährleiste nur das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Koalitionspolitiker: Verfassungsschutz soll beobachten

Die SPD-Innenpolitikerin Eva Högl fordert, dass der Verfassungsschutz künftig auch Fußball-Hooligans beobachtet. Der Verfassungsschutz müsse „gegebenenfalls gewaltbereite Fußballfans und ihre Verbindungen in die rechtsextreme Szene gut beobachten und sich dabei eng mit der Polizei abstimmen“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Eva Högl der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). Der Zusammenschluss von gewaltbereiten Hooligans und Rechtsextremisten sei „ein völlig neues Phänomen, das von den Sicherheitsbehörden bei den Ausschreitungen in Köln offensichtlich nicht ganz richtig eingeschätzt worden ist“, fügte Högl hinzu. Auch Unionsfraktions-Vize Thomas Strobl (CDU) hält es angesichts der Krawalle für nötig, dass Verfassungsschutz und Polizei ihre Erkenntnisse teilen. „Ob es hier Verbesserungspotenzial gibt, sollte man sich anschauen“, sagte er der Zeitung.
Der Leiter des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Burkhard Freier, hatte am Montag im WDR betont, der Verfassungsschutz beobachte zwar die rechtsextreme Szene und ihre Verbindungen zu anderen Gruppen. Die Szene gewaltbereiter Fußball-Hooligans werde aber nicht gezielt beobachtet. dpa/epd

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