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Franziska Giffey

© REUTERS/Axel Schmidt

Giffeys Gute-Kita-Gesetz: "Keiner will das Gesetz, aber es soll auch nicht scheitern"

Das Gute-Kita-Gesetz der Familienministerin wackelt. Wachsen die Bedenken der Länder sich zum Widerstand aus? Oder kann Franziska Giffey sie besänftigen?

Es soll ruckzuck gehen an diesem Freitag. Morgens gegen zehn Uhr beschließt der Bundestag das Gute-Kita-Gesetz von Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Kurz darauf schon soll der Bundesrat zustimmen. Es ist nicht das übliche Verfahren. Normalerweise liegen zwischen der Zusendung der Bundestagsbeschlüsse an die Länderkammer drei Wochen Beratungs- und Bedenkzeit. Aber die Bundesregierung hat es eilig.

Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten, man will zügig liefern. Zumal es noch Monate dauern wird, bis das Geld aus dem Programm an Länder und Kommunen auch fließt. Denn von Januar an wird Giffey mit jedem Bundesland einzeln verhandeln, wie die Gelder aus dem Bundesetat im Detail verwendet werden. Und wie Länder und Kommunen die Verwendung am Ende nachweisen. Das dürfte ein zäher Prozess werden. Und umgesetzt werden können die einzelnen Vereinbarungen erst, wenn mit allen Ländern Verträge geschlossen wurden.

Kein Wunder, dass Giffey nervös in den Freitag hineinschaut. Denn ob der Bundesrat tatsächlich mitmacht, war am Donnerstag zunächst nicht klar. Denn erstens mag man in der Länderkammer solche Fristverkürzungen nicht. Und zweitens gibt es Bedenken gegen das Gesetz. Nicht des Inhalts wegen oder wegen der Summe von gut fünf Milliarden Euro bis 2022. Sondern wegen dieser Befristung auf vier Haushaltsjahre. Ziel des Gesetzes ist vor allem zweierlei: ein besserer Betreuungsschlüssel, also mehr Personal, sowie das Durchsetzen der Beitragsfreiheit, die einige Länder allerdings schon umgesetzt haben.

Was ist, wenn der Geldsegen endet?

Wenn der Geldsegen des Bundes in vier Jahren endet, heißt das aber: Die Länder müssen aus eigenen Mitteln weiter finanzieren. Der Bundesrat hatte daher gefordert, dass sich der Bund auch nach 2022 dauerhaft mit zwei Milliarden Euro beteiligt. Schleswig-Holstein drohte daher schon am Mittwoch mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses, um das durchzusetzen.

Der Kieler Ministerpräsident Daniel Günther bekräftigte diese Position am Donnerstagabend nochmals. Ob er dafür eine Mehrheit bekommt, ist aber ungewiss. Baden-Württemberg ließ durchblicken, man könnte die Absetzung von der Tagesordnung verlangen - dafür genügt bei Fristverkürzungen der Antrag eines einzigen Landes. Zu der Gemengelage im Bundesrat passte der Satz aus dem Kreis der Beteiligten: "Keiner will das Gesetz, aber es soll auch nicht scheitern."

Wie es hieß, will Giffey in der Länderkammer eine Entfristung in Aussicht stellen. Es soll eine der üblichen Protokollerklärungen der Bundesregierung sein, mit denen Zusagen für spätere Gesetzgebungsverfahren gemacht werden, um eine Zustimmung im Bundesrat zu erreichen. Doch würde ein solches Zugeständnis über den Finanzplanungszeitraum des Bundes hinausreichen. Kann man also eine solche Zusage überhaupt machen? Und wäre sie überhaupt bindend, denn 2021 spätestens wird ein neuer Bundestag gewählt? Die Union im Bund hatte am Abend offenbar noch Bedenken. Es ging zuletzt hin und her.

Kretschmanns Appell

Immerhin ist die Finanzierungsfrage unstrittig. Das Geld kommt über einen höheren Anteil der Länder an der Umsatzsteuer. Das ist insofern interessant, weil der Weg bei dem noch größeren Streitpunkt, den es zwischen Bund und Ländern aktuell gibt, verweigert wird: beim Digitalpakt für die Schulen nämlich. Um den geht es in der Sitzung des Bundesrats, weil die mit dem Finanzhilfeprogramm verbundenen Grundgesetzänderungen auf der Tagesordnung stehen. Hier werden die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen. Vor allem der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) plädiert für den Weg der Steuerverteilung. Dem Tagesspiegel sagte er: „Es geht einfach nicht, aus tagespolitischen Erwägungen ständig die Verfassung im Vorbeigehen wie eine Verwaltungsvorschrift zu ändern. Und es ist auch gar nicht erforderlich, damit die dringend benötigten Gelder für die Digitalisierung im Bildungsbereich endlich in den Ländern ankommen.“ Er ist der Ansicht, dass der Artikel 106 im Grundgesetz, der die Verteilung der gemeinsamen Steuern regelt, die bessere Möglichkeit bietet. Und wenn es beim Kita-Gesetz geht (und auch bei dem ebenfalls auf den Weg gebrachten Bund-Länder-Pakt für den Rechtsstaat zu besseren Ausstattung der Justiz), warum dann nicht beim Digitalpakt? Kretschmann appelliert daher an den Bund, sich zu bewegen und den Weg über die Umsatzsteuer zu gehen. „Wenn Bund und Länder sich auf der Grundlage zusammensetzen, werden wir das schnell geregelt kriegen, und zwar ohne dass die gute Ordnung der Dinge durcheinandergebracht wird."

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