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Politik: Gleiches Recht für alle Trennungskinder

Karlsruhe: Nachwuchs aus Ehen nicht besserstellen / Regierung sieht neues Unterhaltsrecht gefährdet

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Karlsruhe/Berlin - Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Unterhaltsrecht stellt die Unterhaltsreform der großen Koalition in Teilen infrage. Nach der am Mittwoch verkündeten Entscheidung dürfen eheliche und nichteheliche Kinder im Unterhaltsrecht nicht unterschiedlich behandelt werden. Dies führt dazu, dass auch eine Besserstellung von früheren Ehepartnern gegenüber Unverheirateten beim Betreuungsunterhalt verfassungswidrig ist. Experten von SPD und Union sahen jetzt Schwierigkeiten für ihren Gesetzentwurf zur Unterhaltsreform, den der Bundestag am Freitag verabschieden sollte. Eine Sondersitzung des Rechtsausschusses soll nun Klarheit bringen.

Die Karlsruher Richter verwarfen in ihrem Urteil die bislang geltende Regel, dass Geschiedene deutlich länger Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben als Elternteile unehelicher Kinder. Dies verstoße gegen Artikel 6, Absatz 5 des Grundgesetzes, der ausdrücklich gleiche Bedingungen für eheliche und uneheliche Kinder fordert. Wie viel elterliche Zuwendung ein Kind brauche, hänge nicht vom Familienstand der Eltern ab. Bisher erhielten geschiedene Ehepartner bis zu acht Jahre Betreuungsunterhalt für ein Kind, ohne sich um ein eigenes Einkommen kümmern zu müssen, unverheiratete Mütter oder Väter nur drei Jahre.

Der Gesetzentwurf der Koalition zur Unterhaltsreform hebt diese Ungleichbehandlung auf. Fraglich ist allerdings, ob nach dem Karlsruher Urteil ein weiterer Teil des Gesetzes Bestand hat, der auf Druck der Union aufgenommen worden war. Danach sollen langjährige Ehepartner bei der Verteilung von Unterhaltsansprüchen gegenüber neuen Partnern bevorzugt werden, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um alle Ansprüche auszuzahlen.

Diese unterschiedliche Rangfolge könnte auch nach Einschätzung von Unionsexperten dem neuen Urteil widersprechen. Die Karlsruher Richter erlauben dem Gesetzgeber darin zwar grundsätzlich, einen geschiedenen Ehepartner besser zu behandeln als einen unverheirateten Elternteil. Der besondere Grundrechtsschutz für Ehe und Familie lasse dies zu.

Allerdings rechtfertige ein Nachwirken der „ehelichen Solidarität“ nicht die Ungleichbehandlung beim Betreuungsunterhalt, der nicht dem früheren Partner, sondern dem gemeinsamen Kind zugute kommen soll.

Justizminister Brigitte Zypries (SPD) forderte die Union auf, angesichts des Urteils ihr Familienbild zu überprüfen. Ob der Spruch aus Karlsruhe Änderungen in letzter Minute am Gesetz erfordere, sei einer genauen Prüfung vorbehalten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Norbert Röttgen (CDU), erinnerte daran, dass die Gleichbehandlung ehelicher und unehelicher Kinder erst auf Betreiben der Union hin in das Gesetz aufgenommen worden sei. Die Opposition forderte eine Änderung des Gesetzentwurfs. Der Rechtsausschuss verschob seine für Mittwoch geplante Abschlussberatung und wird nun am Donnerstag das weitere Vorgehen beraten.

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