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Politik: Gleichstellungsgesetz: Frauenbündnis verstärkt Druck auf Rot-Grün

Ein Frauen-Aktionsbündnis fordert mit einem offenen Brief ein verbindliches Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Die rund 100 Erstunterzeichnerinnen aus der Wissenschaft, Recht, Kultur, Gewerkschaften und Kirchen erinnern die rot-grüne Bundesregierung damit an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag.

Ein Frauen-Aktionsbündnis fordert mit einem offenen Brief ein verbindliches Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Die rund 100 Erstunterzeichnerinnen aus der Wissenschaft, Recht, Kultur, Gewerkschaften und Kirchen erinnern die rot-grüne Bundesregierung damit an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Schon im Juni 1999 hatte Frauenministerin Christine Bergmann (SPD) ein entsprechendes Gesetz angekündigt. Viel passiert ist seitdem nicht. Denn auf Druck der Wirtschaft ist die Regierung davon wieder abgerückt. Bundesregierung und Spitzenverbände der Wirtschaft haben lediglich eine rechtlich unverbindliche Vereinbarung getroffen. Darin werden Unternehmen Initiativen zur Gleichstellung empfohlen. Das Aktionsbündnis wehrt sich vor allem gegen fehlende Gleichstellungsmaßnahmen und Sanktionen. Zudem bemängeln sie fehlende Gesetze. Sämtliche Regelungen müssen über Tarifverträge oder auf Betriebsebene ausgehandelt werden.

Unter anderem fordern die Initiatorinnen konkrete Zielvorgaben für die einzelnen Unternehmen. Damit wollen sie erreichen, dass der Anteil von Frauen auf allen Ebenen erhöht wird, möglichst bis auf 50 Prozent. Der Frauenanteil in Führungspositionen liege hierzulande gerade bei elf Prozent. Gleichstellungsbeauftragte sollen für die weiblichen Belegschaften als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und sie in Streitfällen auch beraten. Als Beispiel nennt Angelika Koch, eine der Initiatorinnen des offenen Briefes, Volkswagen. Werden Frauen bei Auswahlverfahren, Einstellungen oder Kündigungen benachteiligt, verlangt das Aktionsbündnis schärfere Sanktionen. Bisher müssen Firmen, denen vor einem Gericht eine solche Benachteiligung nachgewiesen wird, nur geringe Schadensersatzforderungen fürchten.

Malin Ihlau

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