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Politik: Gnade nach Recht (Kommentar)

Recht muss Rechtsfrieden stiften. Führende Politiker aus den Reihen der Regierung und der Opposition haben den Berliner Senat aufgefordert, Egon Krenz, Günter Schabowski und Günther Kleiber zu begnadigen.

Recht muss Rechtsfrieden stiften. Führende Politiker aus den Reihen der Regierung und der Opposition haben den Berliner Senat aufgefordert, Egon Krenz, Günter Schabowski und Günther Kleiber zu begnadigen. Der frühere DDR-Staatschef und die beiden Politbüromitglieder sind rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Wichtig ist, dass nach rechtsstaatlichen Regeln Verantwortung und Schuld der ehemaligen DDR-Politiker festgestellt worden sind. Damit ist dem Recht genüge getan. Das dient dem Rechtsfrieden. Mehr kann die Justiz nicht tun. Was folgt nun? Ist es wichtig, dass die einstigen DDR-Größen ihre Strafe auch absitzen? Strafe soll abschrecken, die Allgemeinheit ebenso wie die verurteilten Täter. Die DDR ist untergegangen, eine Wiederholungsgefahr gibt es nicht. Also eine Amnestie? Nein. Eine Amnestie ist ein genereller, pauschaler Gnadenakt. Hier aber ging es nicht um eine Massenabstrafung. Die Amnestie ist darüber hinaus kein typisches Instrument des Rechtsstaates. Ihre friedensstiftende Wirkung ist zweifelhaft. Das aber schließt Begnadigungen einzelner Verurteilter nicht aus. Um diese Prüfung geht es jetzt. Gnade kann Rechtsfrieden stiften, auch wenn sie sich dem Recht entzieht.

bew

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