zum Hauptinhalt
Ein Blick in das Zwischenlager Philippsburg. Dorthin könnten die letzten fünf Castorbehälter aus der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague gebracht werden.

© dpa

Update

Gorleben: Der Ausschuss schlägt alte Schlachten

Regierung und Opposition können sich im Gorleben-Untersuchungsausschuss nicht einigen – und jetzt wird ums Endlagergesetz gestritten.

Der Gorleben-Untersuchungsausschuss ist sich bis zum Schluss treu geblieben: Regierungsparteien und Opposition haben drei Jahre lang die Schlachten der Vergangenheit geschlagen. Nun liegen die Abschlussberichte vor. Selbstverständlich sind es zwei verschiedene.

Union und FDP haben ihre Bewertung Anfang der Woche präsentiert (hier finden Sie das Originaldokument). Der CDU-Umweltpolitiker Michael Paul und der FDP-Politiker Marco Buschmann zogen das folgende Fazit: „Der Salzstock Gorleben ist eignungshöffig.“ Das Wort ist im Zusammenhang mit dem umstrittenen Salzstock in Gorleben eigens erfunden worden. Es stammt aus der Bergmannssprache und wird von den Regierungsparteien so interpretiert, dass es keine erwiesenen Ausschlussgründe für Gorleben als Atomendlager für hochradioaktive Abfälle gebe. Weiter heißt es in ihrem Bericht, die Auswahl von Gorleben als Endlagerstandort sei „nachvollziehbar, schrittweise und nach wissenschaftlich abgesicherten Kriterien erfolgt“. Sie habe nicht nur „dem damaligen Stand von Wissenschaft und Technik“ entsprochen, er sei „auch aus heutiger Sicht geradezu beispielhaft und fortschrittlich“ gewesen. Nur diese letzte Formulierung hatte der Unions-Obmann im Ausschuss, Reinhard Grindel (CDU), zu Beginn des Untersuchungsausschusses noch nicht gebraucht.

Zwei Tage später legten die Obfrauen der Opposition ihr Sondervotum vor (das Sondervotum finden Sie hier). Ute Vogt (SPD), Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) und Dorothée Menzner (Linke) kommen zu einem komplett anderen Ergebnis „Es gab kein wissenschaftliches Standortauswahlverfahren“, schreiben sie. Mehrere Zeugen hätten von einer „Weisung“ aus Bonn berichtet, um Gorleben vor der Entscheidung über eine unterirdische Erkundung geeignet erscheinen zu lassen.

Die beiden Texte haben nur eines gemeinsam: Sie entsprechen so ziemlich genau dem, was die beteiligten Abgeordneten schon vor den 97 Sitzungen des Untersuchungsausschusses gewusst haben.

Die Umbrüche in der Atompolitik im Verlauf des Untersuchungsausschusses – erst eine Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke und eine Wiederaufnahme der Erkundung in Gorleben, dann nach Fukushima der endgültige Abschied von der Atomenergie und seit vergangener Woche auch der feste Wille zu einer neuen Standortsuche für ein Endlager – spiegeln sich nicht in der Arbeit des Untersuchungsausschusses. Die Mitglieder des Ausschusses waren sich nicht nur politisch fern sondern auch in herzlicher Abneigung verbunden. Sie könnten schon bald wieder gemeinsam in einer Kommission sitzen. Denn in den kommenden zwei Jahren soll eine „Endlager-Kommission“ unter anderem die Kriterien für die neue Suche vorschlagen. Einer der Verhandler wies darauf hin, dass für die Besetzung der Kommission die „Sachkenntnis“ ein wichtiges Kriterium sein solle. Die Mitglieder des Gorleben-Untersuchungsausschusses hätten sich schließlich drei Jahre mit der Materie beschäftigt. Sechs Bundestagsabgeordnete sollen der Kommission angehören.

Derweil verläuft die Einbringung des Endlagersuchgesetzes etwas holprig. Erst am späten Nachmittag am Montag hatten die Umweltverbände den Gesetzentwurf vom Umweltministerium im Zuge der „Verbändeanhörung“ bekommen. Am Mittwoch sollten sie ihre Stellungnahmen abgeben, was sie wegen des Zeitdrucks geschlossen verweigerten. Eine Sprecherin des Umweltministeriums argumentierte, dass der Gesetzentwurf, seit nunmehr genau einer Woche „auf der Homepage des BMU“ zu finden sei. Im übrigen sei die Diskussionsgrundlage für den Endlagerkompromiss aus dem Januar „breit gestreut worden“. Er sei also bekannt gewesen, und auch die Einigung mit Niedersachsen sei „öffentlich bekannt gewesen“. Das Anhörungsverfahren findet also auch ohne eine Verschickung der betreffenden Gesetzentwürfe, geradezu urwüchsig statt, weil findige Verbandsvertreter es immer irgendwie schaffen, sich die Vorlagen zu beschaffen. Dabei hatte Umweltminister Peter Altmaier (CDU) am Tag des "historischen Englagerkompromisses" vergangene Woche noch ein Gesetzgebungsverfahren „ohne Fristverkürzung“ versprochen.  Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte beteuert, dass das Verfahren „von heute an absolut transparent“ verlaufen werde. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) sagte der Nachrichtenagentur dpa am Freitag, die Mini-Frist zur Stellungnahme für die Umweltverbände widerspreche dem Geist der Einigung und sei "ein Stück Dummheit".

Auch inhaltlich gibt es  offene Fragen. So kommt der ehemalige Rektor der Universität Mannheim, Hans-Wolfgang Arndt, in einem Rechtsgutachten für das Deutsche Atomforum zu dem Schluss, dass die Energiekonzerne schon nicht verpflichtet gewesen seien, die Erkundung des Endlagers in Gorleben zu bezahlen. Noch viel weniger seien sie verpflichtet, eine neue Standortsuche zu finanzieren. Arndt argumentiert, dass diese Kosten nicht auf das „Vorsorgeprinzip“ gestützt werden könnten, weil das die „gesamte Sicherheitsdogmatik im Atomgesetz“ in Frage stelle. Und das „Primat der bestmöglichen politischen Durchsetzbarkeit“ sei nach „ganz herrschender Meinung nicht beitragsfähig“. Im Gesetzentwurf heißt es dagegen eindeutig, dass die Kosten für den Standortvergleich von den Atomkonzernen aufgebracht werden müssten. Dazu zählen nach dem Gesetzentwurf auf 15 Jahre lang 30 Millionen Euro jährlich für „den Offenhaltungsbetrieb“ des Erkundungsbergwerks in Gorleben. Während des zehnjährigen Moratoriums in Gorleben, das erst im vergangenen Jahr endete, hatte die Offenhaltung lediglich 20 Millionen Euro gekostet. Das Bundesumweltministerium hat diese Kalkulation auf Anfrage nicht  erklären können. 

Gestritten wird auch noch über die Frage, wohin die 21 Castorbehälter gebracht werden sollen, die Deutschland 2015 aus der britischen Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield zurücknehmen muss. Zudem kommen noch weitere fünf Behälter aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague zurück. Teil des Endlagerkompromisses ist das Versprechen, diese Castoren nicht mehr ins zentrale Zwischenlager in Gorleben zu bringen. Der schleswig-holsteinische Umweltminister Robert Habeck (Grüne) hatte Bereitschaft gezeigt, zumindest einen Teil der Sellafield-Castoren im Zwischenlager Brunsbüttel unterzubringen. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte ebenfalls signalisiert, Castoren aus La Hague womöglich im Zwischenlager Philippsburg zwischenzulagern. Allerdings gibt es schon jetzt Widerstand von allen Seiten. Der zuständige Kreistag Dittmarschen hat derweil am Donnerstagabend beschlossen, dass im Zwischenlager beim 2011 abgeschalteten Atomkraftwerk Brunsbüttel "nur eigener Atommüll" gelagert werden soll. Auch in Regionen, die über potenziell geeignete geologische Formationen verfügen, organisiert sich bereits Widerstand gegen das geplante neue Endlagersuchverfahren.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false