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Politik: Grenzen für Gen-Dateien

Zypries: DNA-Muster enthält zu viele sensible Informationen

Berlin. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist am Mittwoch einer Erweiterung der DNA-Datenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung entgegengetreten und hat die Opposition für entsprechende Forderungen kritisiert. „Die Union ist nicht auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft, wenn sie behauptet, dass das DNA-Identifizierungsmuster ähnlich dem herkömmlichen Fingerabdruck allein der Identifizierung dienen könnte“, sagte Zypries dem Tagesspiegel. Wissenschaftler hätten übereinstimmend bestätigt, dass das DNA-Muster neben der Aussage über das Geschlecht jedenfalls in Einzelfällen auch Wahrscheinlichkeitsaussagen über die Zugehörigkeit zu bestimmten Ethnien zulässt und sich zudem Hinweise auf die Veranlagung zu Erbkrankheiten ergeben könnten, sagte sie.

An diesem Donnerstag soll der Bundestag auf Antrag mehrerer Unionsabgeordneter beschließen, die Abnahme des genetischen Fingerabdrucks deutlich auszudehnen. So sollen nicht mehr nur Täter von Straftaten „mit erheblicher Bedeutung“ in der zentralen Gen-Datei des Bundeskriminalamts (BKA) erfasst werden, sondern auch etwa Drogenhändler und alle Täter, deren Taten einen sexuellen Hintergrund aufweisen. Nach den Worten der Ministerin sind in der BKA-Datei derzeit rund 300 000 Personen gespeichert. Praktisch alle Straftaten ab dem mittleren Kriminalitätsbereich aufwärts würden vom DNA-Identitätsfeststellungsgesetz erfasst. „Das geltende Recht funktioniert“, betonte Zypries und verwies auf die Novelle des Sexualstrafrechts, die am 1. April in Kraft tritt. Damit würde jede Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung – auch Exhibitionismus – für eine Speicherung genügen.

Zypries zufolge sollen weiterhin Richter über die Speicherung entscheiden. Allerdings erscheint es ihr „erörterungswert, die Untersuchung anonymer Spuren künftig auch ohne richterliche Anordnung zuzulassen“. Die Union fordert, den genetischen Fingerabdruck ähnlich wie den herkömmlichen Fingerabdruck zu behandeln. Der Richtervorbehalt sei ein „unnötiger bürokratischer Aufwand“, heißt es in dem Antrag. Zypries stellte gegenüber dem Tagesspiegel klar, sie wolle die Erweiterung der DNA-Analyse nicht für alle Zukunft ausschließen, allerdings werde sie Gesetzesänderungen nur auf den Weg bringen, wenn sie „wirklich erforderlich“ seien.

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